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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Trittbrettfahrer/ Justizministerin Schubert: Erstes Ermittlungsverfahren nahezu abgeschlossen

19.10.2001, Magdeburg – 54

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 54/01

 

Magdeburg, den 19. Oktober 2001

 

Trittbrettfahrer/ Justizministerin Schubert: Erstes Ermittlungsverfahren nahezu abgeschlossen

 

Magdeburg/ Halberstadt. (MJ) Bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg, Zweigstelle Halberstadt, steht ein Ermittlungsverfahren gegen einen sogenannten Trittbrettfahrer unmittelbar vor dem Abschluss. "Damit beweist die Justiz Sachsen-Anhalt, dass sie derartige Straftaten nicht duldet und die Täter mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zur Rechenschaft zieht", so die Justizministerin des Landes Sachsen-Anhalt, Karin Schubert (SPD).

Das Ermittlungsverfahren richtet sich gegen einen 57-jährigen Mann aus Wernigerode. Er soll am 6. Oktober 2001 innerhalb kürzester Zeit zweimal das Polizeirevier Wernigerode über die Notrufzentrale angerufen und mit "terroristischen Anschlägen im Stadtgebiet" gedroht haben. Nach einer Hausdurchsuchung bei dem Verdächtigen am 18. Oktober 2001 steht die Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft wegen Störung des öffentlichen Friedens nach § 126 Strafgesetzbuch (StGB) sowie Mißbrauchs von Notrufen (§ 145 d StGB) unmittelbar bevor.

Nach den Terroranschlägen auf die Vereinigten Staaten am 11. September 2001 sind auch in Sachsen-Anhalt mehrere Ermittlungsverfahren gegen sogenannte Trittbrettfahrer eingeleitet worden. Neben dem Fall aus Wernigerode hat die Staatsanwaltschaft Magdeburg, Zweigstelle Halberstadt, ein Verfahren bezüglich eines Vorkommnisses im Bürgermeisterbüro der Stadtverwaltung Thale am 15. Oktober 2001 eingeleitet. Dort war ein Brief mit der Aufschrift "Warnung Antraxvirus" eingegangen. Die Substanz hatte sich jedoch als ungefährlich herausgestellt. Dies gilt auch für die Substanz, die gestern in einem Paket-Container im Postzentrum Osterweddingen gefunden worden war und einen Großeinsatz ausgelöst hatte.

"Bei derartigen Handlungen nutzen sogenannte Trittbrettfahrer die derzeit bestehende Angst der Menschen aus, um den öffentlichen Frieden empfindlich zu stören", so Justizministerin Schubert. "Trittbrettfahrerei ist jedoch weder ein Streich noch ein schlechter Scherz, sondern eine besonders makabere Art der Kriminalität, weil sie mit den ängsten der Menschen spielt", stellt die Ministerin klar. Diese Störungen des öffentlichen Friedens könne der Staat nicht hinnehmen. Darum würden die Fälle in Sachsen-Anhalt im Einvernehmen mit der Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg von den Staatsanwaltschaften vorrangig behandelt und beschleunigt bearbeitet.

"Tätern und potentiellen Nachahmern muss aber auch klar sein, dass neben der strafrechtlichen Verfolgung im Rahmen der Zivilklage Schadensersatzansprüche gegen sie geltend gemacht werden können", betont Ministerin Schubert. Diese finanziellen Forderungen könnten bei Großeinsätzen von Polizei und Feuerwehr sowie notwendigen labortechnischen Untersuchungen und Gutachten erhebliche Dimensionen erreichen.

 

Zu Ihrer Information: Zusendungen von vermeintlich gefährlichen Substanzen (z. B. Milzbranderreger) oder Bombendrohungen erfüllen in der Regel den Straftatbestand des § 126 Strafgesetzbuch (StGB). Dieser sieht für die Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Im Einzelfall sind aber auch noch andere Straftaten, wie z. B. das Vortäuschen einer Straftat (§ 145 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB) oder Nötigung (§ 240 StGB) denkbar.

 

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