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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

10 Jahre Sozialer Dienst der Justiz/ Justizministerin Schubert: Hilfsangebot für Opfer und Täter einmalig in Deutschland

18.10.2005, Magdeburg – 35

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 35/01

 

Magdeburg, den 9. August 2001

 

10 Jahre Sozialer Dienst der Justiz/ Justizministerin Schubert: Hilfsangebot für Opfer und Täter einmalig in Deutschland

 

Magdeburg. (MJ) Mit einem bundesweit einmaligen Hilfsangebot für Opfer und Täter hat sich der Soziale Dienst der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt zehn Jahre nach seinem Entstehen bewährt. "Als einziges Bundesland bieten wir unter dem Dach des Ministeriums der Justiz einen eigenständigen Sozialen Dienst an, der ambulante Maßnahmen in der Strafrechtspflege unterstreicht und der Sozialarbeit einen hohen Stellenwert einräumt", erklärt Justizministerin Karin Schubert (SPD) anlässlich des zehnjährigen Bestehens des Sozialen Dienstes.

"Mit seinem umfangreichen Hilfsangebot für Opfer und Täter hat sich der Soziale Dienst als feste Säule der Justiz etabliert und leistet einen wesentlichen Beitrag zur erfolgreichen Prävention." Um so erfreulicher sei es, dass auch im Jahr 2002 die Tätigkeit des Sozialen Dienstes auf dem bisherigen Niveau weitergeführt werden könne und für die Unterstützung Freier Träger erneut rund 1,6 Millionen Mark zur Verfügung stünden. "Um diesem Anspruch gerecht zu werden, haben wir teilweise schmerzhafte Kürzungen an anderer Stelle hingenommen", so die Ministerin.

Durch den Sozialen Dienst der Justiz ist es in Sachsen-Anhalt gelungen, flächendeckend ein Hilfsangebot für Täter und Opfer anzubieten. Dazu gehören Bewährungshilfe, Führungsaufsicht, Gerichtshilfe ebenso wie Täter-Opfer-Ausgleich und Zeugenbegleitung. Darüber hinaus hat Sachsen-Anhalt als einziges Bundesland in allen Dienststellen des Sozialen Dienstes justizeigene Opferberatungsstellen eingerichtet.

"Diese Aufgaben zeigen, wie vielfältig das Angebot und die Tätigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialen Dienstes im Lande ist", so Justizministerin Schubert. "Allen gemein ist jedoch das Ziel: weitere Straftaten vermeiden und die Folgen einer Straftat auffangen." Um dieses Ziel erreichen zu können, habe sich Sachsen-Anhalt für ein ganzheitliches Konzept entschieden und den Sozialen Dienst der Justiz als eigenständiges Referat im Ministerium der Justiz eingerichtet. "Durch diesen einheitlichen Dienst wird das Zersplittern von Zuständigkeiten vermieden und Verfahrensabläufe verkürzt. Dadurch erfahren Opfer und Täter unmittelbare und konkrete Hilfe, die für die Wiederherstellung des Rechtsfriedens und zur Vermeidung weiterer Straftaten unvermeidbar ist", betont Karin Schubert.

Unverzichtbar ist in diesem Zusammenhang der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA), den Sachsen-Anhalt als erstes Bundesland 1994 mit Unterstützung Freier Träger für Jugendliche und Erwachsene eingeführt hat: 1670 Täter und 1443 Opfer von Straftaten sind im vergangenen Jahr unter fachkundiger Anleitung zusammengeführt worden. In 54 Prozent der insgesamt 1361 Fälle war eine Körperverletzung vorangegangen. "Den Opfern hilft diese Maßnahme, ihre Ansprüche schneller geltend machen zu können und die Tat besser zu verarbeiten. Damit leistet die Justiz konkrete Opferhilfe", ist die Ministerin überzeugt. Gleichzeitig werde dem Täter durch die unmittelbare Konfrontation mit der Tat und seinem Opfer die drastischen Auswirkungen seines Handelns bewußt gemacht. "Dadurch lässt sich beim Täter ein Umdenken erreichen, ohne dass die Vermeidung weiterer Straftaten - und somit neuer Opfer - nicht denkbar ist", so Karin Schubert. Sie spricht sich daher für eine konsequente Anwendung des TOA zu jedem Zeitpunkt eines Ermittlungsverfahrens aus, wie er nach dem Gesetz seit Dezember 1999 möglich ist.

"Täter zum Umdenken zu bewegen, heißt aber auch, ihm Chancen für ein künftig straffreies Leben zu eröffnen", ist die Ministerin überzeugt. Diese Aufgabe fiele der Bewährungshilfe und der Gerichtshilfe zu. "Ohne die Tätigkeit auf diesem Gebiet wäre die Arbeit der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt kaum noch denkbar." Im Jahr 2000 wurden von den 108 Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern des Sozialen Dienstes 6278 Personen (1999: 5974 Personen) betreut, die zu Bewährungsstrafen verurteilt worden sind. Sie wurden z. B. bei der Wohnungs- und Arbeitsuche unterstützt und haben Hilfe erhalten, soziale Bindungen aufzubauen oder zu erhalten. "Für den Haushalt der Justiz des Landes - und damit auch die Bevölkerung - bedeutet dieses Engagement der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter aber auch eine Entlastung", sagt Karin Schubert. "Hätten sich alle Personen, die unter Bewährungsaufsicht des Sozialen Dienstes standen, in Haftanstalten befunden, wären dem Land Sachsen-Anhalt weitere Kosten in Höhe von über 350 Millionen Mark entstanden", erklärt die Ministerin.

ähnlich verhält es sich mit der Tätigkeit der Gerichtshilfe: Durch ihre Vermittlung hat sich 2000 die Zahl der Straftäter, die gemeinnützige Arbeit geleistet haben, weiter erhöht: In 4440 Fällen (1999: 4173 Fälle) konnte bei Straftätern, die zu einer Geldstrafe verurteilt worden sind und diese nicht zahlen konnten, die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe vermieden werden. Dem Justizhaushalt sind dadurch weitere Kosten in Höhe von über 12 Millionen Mark erspart geblieben. Darüber hinaus trägt die gemeinnützige Arbeit zum Gemeinwohl bei, da die Straftäter durch ihren Arbeitseinsatz z. B. öffentliche Anlagen in Stand halten. "Besonders wichtig ist jedoch, dass diese Straftäter nicht durch eine kurze Ersatzfreiheitsstrafe aus ihrem Lebensalltag gerissen worden sind und ihnen möglicherweise die Chance auf einen Neuanfang genommen worden ist ", betont Karin Schubert.

Vor diesem Hintergrund gehört die Justizministerin zu den Befürwortern der gemeinnützigen Arbeit als eigenständiges Sanktionenmittel, wie es der Entwurf zu der geplanten Reform des Sanktionensystems des Bundesjustizministeriums vorsieht. Bislang sieht das Erwachsenenstrafrecht lediglich zwei Hauptsanktionen vor: die Geld- und die Freiheitsstrafe. "Mit der geplanten Reform erhält die Justiz jedoch verschiedenste Möglichkeiten, angemessen und differenzierter auf Straftaten im Bereich der kleineren und mittleren Kriminalität zu reagieren", erklärt die Ministerin. "Dies ist auch im Interesse der Opfer von Straftaten zu begrüßen, weil z. B. die Verurteilung zu einer Geldstrafe häufig dazu führt, dass der Täter finanziell nicht mehr in der Lage ist, die Schadensersatzansprüche seines Opfers zu erfüllen."

 

Zu Ihrer Information: Der Soziale Dienst der Justiz ist 1991 mit 22 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als ein eigenes Referat im Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt eingerichtet worden. Bewußt sind dabei Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Gerichtshilfe sowie Täter-Opfer-Ausgleich und Opferhilfe zusammengefaßt worden, um durch den direkten Kontakt zum Ministerium der Justiz Verwaltungswege zu verkürzen. Damit hat Sachsen-Anhalt seinerzeit bundesweit einen neuen Weg eingeschlagen. Inzwischen sind 108 Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie 22 Mitarbeiterinnen des Schreib- und Verwaltungsdienstes in fünf selbständigen Dienststellen (Dessau, Halberstadt, Halle, Magdeburg, Stendal) und drei Nebenstellen (Naumburg, Sangerhausen, Wittenberg) für den Sozialen Dienst tätig.

Der Jahresbericht 2000 des Sozialen Dienstes der Justiz ist über die Homepage des Ministeriums der Justiz unter der Adresse http://www.mj.sachsen-anhalt.de abrufbar.

 

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