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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Faltblatt "Opferberatung": Kontaktadressen und Hilfsangebot auf einen Blick

18.10.2005, Magdeburg – 46

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 46/01

 

Magdeburg, den 28. September 2001

 

Faltblatt "Opferberatung": Kontaktadressen und Hilfsangebot auf einen Blick

 

Magdeburg. (MJ) Das Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt hat sein Faltblatt "Opferberatung" neu aufgelegt. Es ist ab sofort kostenlos beim Ministerium der Justiz, Referat Presse- und öffentlichkeitsarbeit, oder über den Sozialen Dienst der Justiz erhältlich. Darüber hinaus kann das Faltblatt unter der Internet-Adresse http://www.mj.sachsen-anhalt.de heruntergeladen werden.

 

"Mit Hilfe dieses Faltblattes erfahren Opfer und ihre Angehörigen auf einen Blick, an wen sie sich vor Ort in ihrer Not wenden können und welche Hilfsangebote sie erwarten können", erklärt Justizministerin Karin Schubert (SPD). "Um sicherzustellen, dass diese Informationen auch schnellstmöglich an die Opfer gelangen, werden wir es insbesondere auch Institutionen zur Verfügung stellen, die von Opfern zwangsläufig als erste nach einer Straftat aufgesucht werden."

 

Sachsen-Anhalt ist das erste Bundesland, das justizeigene Opferberatungsstellen eingerichtet hat. Landesweit helfen die Mitarbeiterinnen, Opfern von Straftaten oder auch deren Angehörigen mit den Folgen der Tat umzugehen. Dabei ist das Vorliegen einer Anzeige keine Voraussetzung für eine Beratung, sondern lediglich der Wunsch des Opfers, Beratung zu erhalten. Die Gespräche werden in freundlich eingerichteten Diensträumen der Opferberaterinnen, auf Wunsch der Opfer aber auch zu Hause oder im Krankenhaus geführt.

Zu dem Hilfsangebot der Opferberatungsstellen, die dem Sozialen Dienst der Justiz unterstehen, gehören praktische Hilfsangebote wie die Begleitung zu Behörden, ärzten, Informationen über finanzielle Hilfen oder die Rechte eines Opfers. Darüber hinaus ist eine Prozessbegleitung sowie eine Konfliktschlichtung (z. B. im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs) möglich. "Insbesondere Menschen, die Opfer von Sexualdelikten, Gewalt in der Beziehung oder Körperverletzungen geworden sind, nehmen dieses Angebot wahr. Alleine im vergangenen Jahr wurden die Angebote des Sozialen Dienstes der Justiz in insgesamt 618 Fällen in Anspruch genommen", erklärt Ministerin Schubert.

Zu Ihrer Information: Weitere Angaben zum Tätigkeitsfeld des Sozialen Dienstes der Justiz finden Sie auf unserer Homepage . Weitere Publikationen des Justizministeriums erhalten Sie unter diesem Link... Rufen Sie mich bei Nachfragen bitte an:

Marion van der Kraats, Telefon: (0391) 567 - 6235

 

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