Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz
Sachsen-Anhalt prüft neues
Modellprojekt "Schülergericht"
09.06.2006, Magdeburg – 47
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 047/06
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 047/06
Magdeburg, den 9. Juni 2006
Sachsen-Anhalt prüft neues
Modellprojekt "Schülergericht"
Magdeburg
(MJ). In Sachsen-Anhalt könnten im
Rahmen eines Modellprojekts schon bald Schüler über Schüler richten.
Justizministerin Prof. Angela Kolb kündigte am Freitag im Landtag die Prüfung
eines entsprechenden Modellversuchs ¿Schülergericht¿ an, der wissenschaftlich
begleitet werden soll. ¿Jugendkriminalität ist ein ernstzunehmendes Problem.
Daher müssen wir alle Anstrengungen unternehmen, sie zu verhindern¿, sagte Kolb
vor dem Landtag. ¿Die Idee der Errichtung von Schülergerichten könnte einen
Beitrag dazu liefern.¿ Schülergerichte werden bereits in mehreren Bundesländern
als spezielles Verfahren im Jugendstrafrecht angewendet.
Befürworter
versprechen sich viel von dieser Methode. Jugendlichen sei die Meinung
Gleichaltriger oft besonders wichtig. Deshalb führe die Reaktion von
Altersgenossen zu einer intensiveren Auseinandersetzung mit der Tat und bewirke
eine Verhaltensänderung, argumentieren sie. Allerdings ist die Durchführung von
Schülergerichten sehr personalintensiv und Kritiker verweisen auf komplizierte
rechtliche Fragen zum Datenschutz und zur Vertraulichkeit. Sachsen-Anhalts
Justizministerium wertet jetzt Erfahrungen anderer Bundesländer mit
Schülergerichten aus. Dann soll in Abstimmung mit Staatsanwälten, Richtern und
dem Kultusministerium ein landesspezifisches Konzept erstellt werden.
Bisher
besteht in Sachsen-Anhalt im Rahmen der so genannten Diversion die Möglichkeit,
dass Jugendstaatsanwälte im Bereich minder schwerer Straftaten Jugendlicher das
Ermittlungsverfahren ohne Gerichtsverhandlung einstellen. Diese Einstellung
kann von der Erfüllung bestimmter erzieherischer Maßnahmen abhängig gemacht
werden. Kommt der Jugendliche der Auflage nach, wird das Verfahren eingestellt.
In diesem Zusammenhang komme die Beteiligung des so genannten Schülergerichts
in Betracht, sagte Kolb. So könne der Jugendstaatsanwalt ¿ gegebenenfalls auf
Vorschlag der Polizei ¿ entscheiden, welche jugendlichen Straftäter für ein
Verfahren vor dem Schülergericht geeignet sind. Sind der Beschuldigte und seine
Erziehungsberechtigten einverstanden, führen speziell geschulte Jugendliche
unter Anleitung eines Sozialpädagogen mit dem Beschuldigten ein Gespräch durch
und legen eine Sanktion für die Tat fest ¿ zum Beispiel die Teilnahme am
Verkehrsunterricht. Kommt der Beschuldigte dem nach, wird der Staatsanwalt das
Verfahren einstellen.
Ute Albersmann
Pressesprecherin
Impressum:
Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Domplatz 2 - 4
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6235
Fax: (0391) 567-6187
Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de
Impressum:Ministerium für Justiz und Gleichstellungdes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleDomplatz 2 - 439104 MagdeburgTel: 0391 567-6235Fax: 0391 567-6187Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.deWeb: www.mj.sachsen-anhalt.de