Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz
Justizminister Becker gegen
aktive Sterbehilfe und für gesetzliche Absicherung bei Patientenverfügungen
26.01.2006, Magdeburg – 6
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 006/06
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 006/06
Magdeburg, den 26. Januar 2006
Justizminister Becker gegen
aktive Sterbehilfe und für gesetzliche Absicherung bei Patientenverfügungen
Magdeburg/Halle (MJ). Justizminister Curt Becker sprach sich heute auf
einer Tagung zum Thema ¿Sterben in Würde ermöglichen, Menschen begleiten¿ in
Halle deutlich gegen die aktive Sterbehilfe aus. ¿Aus ethischen, juristischen
und medizinischen Gründen ist die gezielte Tötung von kranken Menschen
unzulässig, auch dann, wenn sie auf Verlangen des Patienten erfolgt¿, sagte
Becker. Nur mit dieser klaren Haltung sei der Schutz des hohen Rechtsgutes
Leben zu gewährleisten.
Anders verhält es sich beim Wunsch eines Patienten auf
lebenserhaltende Maßnahmen zu verzichten. Durch eine Patientenverfügung oder
eine aktuelle Willensbekundung könne er selbst bestimmen, welche medizinische
Hilfe er in einer speziellen Situation wünscht. ¿Eine Patientenverfügung ist
eine Vorsorge für den Fall der Fälle und ermöglicht Selbstbestimmung, bevor man
aufgrund eines schwierigen Krankheitszustandes dazu nicht mehr in der Lage
ist¿, sagte Becker.
Obwohl der Bundesgerichtshof die grundsätzliche
Verbindlichkeit einer Patientenverfügung anerkannt hat, entstehen in der Praxis
durch das Fehlen einer rechtlichen Grundlage immer wieder in Grenzsituationen
Unsicherheiten im Umgang mit Patientenverfügungen.
¿Es dringend nötig, klare gesetzliche Regelungen für die
Anerkennung und Wirksamkeit der Patientenverfügung zu schaffen¿, so der Minister.
Allerdings hätten bereits zahlreiche Diskussionen, an denen neben Vertretern
der Justiz auch Mitglieder des Ethikrates teilgenommen haben, gezeigt, dass das
Thema sehr sensibel ist.
Der Wunsch vieler Menschen nach einer überschaubaren
Musterverfügung sei ebenfalls nachzuvollziehen, so der Justizminister. Man
müsse aber wissen, dass die elementaren Entscheidungen, die darin getroffen
werden, folgenreich sind und deshalb Eindeutigkeit erfordern. ¿Eine
Patientenverfügung sollte so konkret wie nur möglich formuliert werden. Auch
sollte diese in regelmäßigen Abständen überprüft werden¿, so der Minister.
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