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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Justizminister Becker gegen
aktive Sterbehilfe und für gesetzliche Absicherung bei Patientenverfügungen

26.01.2006, Magdeburg – 6

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 006/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 006/06

 

 

 

Magdeburg, den 26. Januar 2006

 

 

 

Justizminister Becker gegen

aktive Sterbehilfe und für gesetzliche Absicherung bei Patientenverfügungen

 

Magdeburg/Halle (MJ). Justizminister Curt Becker sprach sich heute auf

einer Tagung zum Thema ¿Sterben in Würde ermöglichen, Menschen begleiten¿ in

Halle deutlich gegen die aktive Sterbehilfe aus. ¿Aus ethischen, juristischen

und medizinischen Gründen ist die gezielte Tötung von kranken Menschen

unzulässig, auch dann, wenn sie auf Verlangen des Patienten erfolgt¿, sagte

Becker. Nur mit dieser klaren Haltung sei der Schutz des hohen Rechtsgutes

Leben zu gewährleisten.

 

Anders verhält es sich beim Wunsch eines Patienten auf

lebenserhaltende Maßnahmen zu verzichten. Durch eine Patientenverfügung oder

eine aktuelle Willensbekundung könne er selbst bestimmen, welche medizinische

Hilfe er in einer speziellen Situation wünscht. ¿Eine Patientenverfügung ist

eine Vorsorge für den Fall der Fälle und ermöglicht Selbstbestimmung, bevor man

aufgrund eines schwierigen Krankheitszustandes dazu nicht mehr in der Lage

ist¿, sagte Becker.

 

Obwohl der Bundesgerichtshof die grundsätzliche

Verbindlichkeit einer Patientenverfügung anerkannt hat, entstehen in der Praxis

durch das Fehlen einer rechtlichen Grundlage immer wieder in Grenzsituationen

Unsicherheiten im Umgang mit Patientenverfügungen.

 

¿Es dringend nötig, klare gesetzliche Regelungen für die

Anerkennung und Wirksamkeit der Patientenverfügung zu schaffen¿, so der Minister.

Allerdings hätten bereits zahlreiche Diskussionen, an denen neben Vertretern

der Justiz auch Mitglieder des Ethikrates teilgenommen haben, gezeigt, dass das

Thema sehr sensibel ist.

 

Der Wunsch vieler Menschen nach einer überschaubaren

Musterverfügung sei ebenfalls nachzuvollziehen, so der Justizminister. Man

müsse aber wissen, dass die elementaren Entscheidungen, die darin getroffen

werden, folgenreich sind und deshalb Eindeutigkeit erfordern. ¿Eine

Patientenverfügung sollte so konkret wie nur möglich formuliert werden. Auch

sollte diese in regelmäßigen Abständen überprüft werden¿, so der Minister.

 

 

 

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