Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz
Schärfere Maßnahmen gegen
Sexualstraftäter und konsequenteres Vorgehen gegen Kinderpornographie
21.03.2006, Magdeburg – 31
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 031/06
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 031/06
Magdeburg, den 21. März 2006
Schärfere Maßnahmen gegen
Sexualstraftäter und konsequenteres Vorgehen gegen Kinderpornographie
Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizminister Curt Becker hält schärfere
Maßnahmen gegen Sexualstraftäter zum Schutz der Bevölkerung für dringend
erforderlich. ¿Die Signale aus dem Bundesjustizministeriums hinsichtlich der
Führungsaufsicht gegen Sexualstraftäter sind deshalb begrüßenswert¿, so Becker
zum vorgelegten Gesetzesentwurf.
Den Schutz insbesondere von Kindern könne man aber nicht
nur durch die Verschärfung der Führungsaufsicht erhöhen, sondern vor allem
durch konsequentes Vorgehen bei Straftaten, die einem realen sexuellen Missbrauch
häufig voraus gehen.
¿Der Besitz und Konsum von Kinderpornographie ist oft die
Einstiegsdroge, an deren Ende in vielen Fällen der reale sexuelle Missbrauch
steht¿, so der Justizminister. Bisher sieht der Gesetzgeber beim einfachen
Besitz von Kinderpornographie eine Freiheitsstrafe bis lediglich zwei Jahren
vor und stellt die Straftat im Strafmaß mit einer Sachbeschädigung gleich.
¿Wir haben an dieser Stelle des Sexualstrafrechts
weiterhin akuten Handlungsbedarf, denn jeder Fall von Kinderpornographie ist
eine Abbildung eines sexuellen Missbrauchs. Das ist kein Bagatelldelikt¿, so
Becker, der erneut eine härtere Bestrafung für den Besitz von
Kinderpornographie fordert.
Zur Information: Die Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltdarstellender,
pornographischer und sonstiger jugendgefährdender Schriften bei der
Staatsanwaltschaft Halle hat im Jahr 2005 636 Verfahren gegen unbekannte und
bekannte Täter neu eingeleitet. 89 Prozent der Verfahren (568) standen im
Zusammenhang mit Kinderpornographie. In den meisten kinderpornographischen
Verfahren wird das Material über das Internet bezogen. In 20 Verfahren wurde
kinderpornographisches Material per Mobiltelefon verbreitet. Das doppelt so
viele Fälle, wie im Jahr 2004.
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