Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz
Arbeitsgerichte wichtig für
sozialen Frieden
10.07.2006, Magdeburg – 54
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 054/06
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 054/06
Magdeburg, den 10. Juli 2006
Arbeitsgerichte wichtig für
sozialen Frieden
Magdeburg/Benneckenstein
(MJ). Sachsen-Anhalts
Justizministerin Professor Angela Kolb hat bei einer Fachtagung in
Benneckenstein die große Bedeutung der Arbeitsgerichtsbarkeit für die Sicherung
des sozialen Friedens betont.
Der
Stellenwert der Arbeitsgerichtsbarkeit sei für den sozialen Rechtsfrieden
einerseits, aber auch für den Wirtschaftsstandort Sachsen-Anhalt andererseits
nicht hoch genug zu bewerten. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten seien
Arbeitsgerichte gefordert. Dank ihres Einsatzes könnten die für Arbeitnehmer
wie Arbeitgeber existenziellen Kündigungsschutzprozesse in überschaubarer Zeit
erledigt werden, sagte sie in ihrem Grußwort anlässlich der Tagung der
Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Sachsen-Anhalt
in Beneckenstein. Sie verwies darauf, dass mehr als zwei Drittel aller bei den
Arbeitsgerichten abgeschlossenen Verfahren im Jahr 2005 in weniger als drei
Monaten erledigt wurden.
Kolb
ging vor den Richtern auch auf die anstehende Reform der Justizstrukturen ein,
in deren Rahmen die Zukunft einzelner Arbeitsgerichts-Standorte ergebnisoffen
geprüft wird. Vor dem Hintergrund der anstehenden Justizstrukturreform und
rückläufiger Eingangszahlen werde die Situation der Arbeitsgerichte in
Halberstadt, Naumburg und Stendal in den Blick genommen. Bis Jahresende werde
es ein konkretes Konzept geben.
Die
Ministerin betonte, die rückläufigen Eingangszahlen seien bei den Arbeitsgerichten
genutzt worden, die Bestände kontinuierlich abzubauen, so dass diese
insbesondere bei den Eingangsgerichten auf dem niedrigsten Stand seit Jahren
seien. ¿Dieses Engagement verdient große Anerkennung¿, so Kolb.
18.348
Klagen waren 2005 bei den Arbeitsgerichten eingegangen, 19.614 wurden erledigt.
Der Endbestand lag zum Jahresende bei 4.559 ¿ und damit um knapp 2.000 unter
dem Stand zum Jahresende 2003.
Die
Ministerin würdigte ausdrücklich, dass sich Richterinnen und Richter der
Arbeitsgerichtsbarkeit seit dem Jahr 2002 durch Abordnungen und Versetzungen in
die Sozialgerichtsbarkeit engagierten, wo die Zahl der Verfahren in den
vergangenen Jahren stark angestiegen ist.
Hintergrund:
In Sachsen-Anhalt
gibt es sechs Arbeitsgerichte sowie ein Landesarbeitsgericht. Im Jahr 2005
gingen bei den erstinstanzlichen Arbeitsgerichten insgesamt 18.348 Klagen ein,
19.614 Verfahren wurden erledigt. Gestritten wurde in den erledigten Verfahren
in der Hauptsache um Arbeitslohn (9.427 Verfahren) und um Kündigungen (8.827).
4.764 Mal gab es mehr als einen Streitgegenstand.
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