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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Justizminister Becker: Gnade muss
die Ausnahme bleiben

17.02.2006, Magdeburg – 14

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 014/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 014/06

 

 

 

Magdeburg, den 17. Februar 2006

 

 

 

Justizminister Becker: Gnade muss

die Ausnahme bleiben

 

Magdeburg (MJ). Insgesamt 143 Gnadengesuche wurden im vergangenen Jahr von

Verurteilten in Sachsen-Anhalt gestellt. In 18 Fällen wurde ein Gnadenerweis

ausgesprochen. 125 Gnadenanträge, das heißt 87 Prozent, wurden abgelehnt.

 

¿Wir tragen mit dieser strengen Entscheidungspraxis dazu

bei, dass Gnade etwas individuelles bleibt und nur in wenigen Ausnahmen erteilt

wird¿, sagte Justizminister Curt Becker heute In Magdeburg und weiter: ¿Wer

Straftaten begeht und von einem Gericht rechtskräftig verurteilt wird, muss die

Konsequenzen auch tragen und die Strafe verbüßen.¿

 

Daran habe auch die neue Gnadenordnung, die im Juli 2004

in Kraft getreten ist, nichts geändert. Mit der neuen Gnadenordnung seien

vielmehr die Vorschriften für das Gnadenverfahren gestrafft und vereinfacht

worden. ¿Hier haben wir zu einer Deregulierung beigetragen, die sich bewährt¿, so

der Minister.

 

Insgesamt ist die Anzahl der Gnadenverfahren im Vergleich

zum Vorjahr um 18 Prozent gesunken. Mit Blick auf die insgesamt im Jahr 2005

eingeleiteten Strafvollstreckungen von etwa 28 000 sind Gnadenverfahren also

sehr selten. Dies zeige, so der Minister, dass die Urteile der Strafgerichte in

unserem Land insgesamt große Akzeptanz genießen.

 

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an:

Sandra Littmann, Tel. 0391-5656235

 

 

 

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