Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz
Justizminister Becker: Gnade muss
die Ausnahme bleiben
17.02.2006, Magdeburg – 14
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 014/06
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 014/06
Magdeburg, den 17. Februar 2006
Justizminister Becker: Gnade muss
die Ausnahme bleiben
Magdeburg (MJ). Insgesamt 143 Gnadengesuche wurden im vergangenen Jahr von
Verurteilten in Sachsen-Anhalt gestellt. In 18 Fällen wurde ein Gnadenerweis
ausgesprochen. 125 Gnadenanträge, das heißt 87 Prozent, wurden abgelehnt.
¿Wir tragen mit dieser strengen Entscheidungspraxis dazu
bei, dass Gnade etwas individuelles bleibt und nur in wenigen Ausnahmen erteilt
wird¿, sagte Justizminister Curt Becker heute In Magdeburg und weiter: ¿Wer
Straftaten begeht und von einem Gericht rechtskräftig verurteilt wird, muss die
Konsequenzen auch tragen und die Strafe verbüßen.¿
Daran habe auch die neue Gnadenordnung, die im Juli 2004
in Kraft getreten ist, nichts geändert. Mit der neuen Gnadenordnung seien
vielmehr die Vorschriften für das Gnadenverfahren gestrafft und vereinfacht
worden. ¿Hier haben wir zu einer Deregulierung beigetragen, die sich bewährt¿, so
der Minister.
Insgesamt ist die Anzahl der Gnadenverfahren im Vergleich
zum Vorjahr um 18 Prozent gesunken. Mit Blick auf die insgesamt im Jahr 2005
eingeleiteten Strafvollstreckungen von etwa 28 000 sind Gnadenverfahren also
sehr selten. Dies zeige, so der Minister, dass die Urteile der Strafgerichte in
unserem Land insgesamt große Akzeptanz genießen.
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