Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz
Patientenverfügung gesetzlich
regeln
13.06.2006, Magdeburg – 48
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 048/06
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 048/06
Magdeburg, den 13. Juni 2006
Patientenverfügung gesetzlich
regeln
Magdeburg/Halle
(MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin
Professor Angela Kolb hat am Dienstag bei einer Fachveranstaltung der
Juristischen Studiengesellschaft in Halle die Notwendigkeit klarer gesetzlicher
Regelungen über Wirkung und Reichweite von Patientenverfügungen betont. Es
seien gesetzliche Regelungen notwendig, die sicherstellen, dass der in eine Patientenverfügung
niedergelegte Wille auch tatsächlich beachtet wird, sagte die Ministerin.
Menschen,
die sich dazu entschlössen, eine Patientenverfügung zu erstellen, brächten
damit zum Ausdruck, dass sie selbst die Entscheidung und Verantwortung für den
Verlauf ihrer letzten Lebensphase übernehmen wollen. ¿Sie erwarten dann, dass
ihre Patientenverfügung dazu beiträgt, Leiden, Siechtum sowie eine
übergebührliche Belastung ihrer Angehörigen zu vermeiden. Sie versprechen sich
davon Sicherheit, bis zum Ende nach eigenen Vorstellungen menschenwürdig zu
leben¿.
Ministerin
Kolb warnte zugleich vor zu hohen Erwartungen. Patientenverfügungen könnten
nicht alle Fragen nach einem selbstbestimmten und menschenwürdigen Sterben
lösen. ¿Da der Tod für viele Menschen ein Tabu-Thema ist, brauchen wir mehr
Aufklärung und Begleitung von Menschen in schwierigen Lebenslagen. Auch die
Hospizbewegung verdient mehr Aufmerksamkeit und Anerkennung.
Hintergrund:
Die Juristische Studiengesellschaft Sachsen-Anhalt wurde
im November 2005 gegründet. Sie verfolgt das Ziel, durch die wissenschaftliche
Behandlung grundsätzlicher und aktueller Fragen des Rechts, des Staates und der
Wirtschaft ein Bindeglied zwischen den in verschiedenen Berufszweigen tätigen
Juristen und anderer Personen zu sein, die mit solchen Fragen befasst sind. In
Halle referierte Prof. Thomas Wagenitz, Richter am BGH, über ¿Finale
Selbstbestimmung ¿ über Wirkungen und Risiken von Vorsorgeverfügungen¿.
Ute Albersmann
Pressesprecherin
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