Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz
Gegen Ungleichbehandlung von
Kindern
19.05.2006, Magdeburg – 41
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 041/06
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 041/06
Magdeburg, den 19. Mai 2006
Gegen Ungleichbehandlung von
Kindern
Magdeburg
(MJ/MS). Sachsen-Anhalt bedauert
die Entscheidung des Bundesrates, die Ost-West-Angleichung der Hilfen für
Alleinerziehende nicht sofort zu vollziehen, sondern bis zum Jahr 2010 zu
strecken.
Bisher
hatten in Ost und West unterschiedliche Sätze gegolten. Sachsen und Thüringen
hatten sich im Bundesrat zunächst dafür eingesetzt, dies beizubehalten. Am Mittwoch
schob Thüringen dann den Vorschlag nach, den Vorschuss bis 2010 stufenweise
anzugleichen. Dies fand heute die Mehrheit im Bundesrat.
¿Für
unterschiedliche Sätze in Ost und West gibt es keinen sachlichen Grund mehr¿,
betonten Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Angela Kolb und ihre
Kabinetts-Kollegin, Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe, unisono.
In
diesem Zusammenhang verwiesen beide darauf, dass erst jüngst die
Differenzierung zwischen Leistungsempfängern in den neuen Ländern und denen in
den alten Ländern beim ALG II aufgehoben worden sei ¿ eben gerade weil sich die
Lebenshaltungskosten angeglichen hätten. ¿Dies für minderjährige Kinder anders
zu bewerten, wäre inkonsequent¿, so Ministerin Kolb. Eine Angleichung müsse vor
2010 geschehen, so Kuppe.
Beide
Ministerinnen unterstützen Überlegungen zu einer generell regionalen
Differenzierung von staatlichen Leistungen. Die Lebenshaltungskosten seien in
den einzelnen Regionen Deutschlands unterschiedlich. Diese Grenze verlaufe aber
nicht automatisch zwischen alten und neuen Ländern.
Hintergrund : Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige finanzielle
Hilfe für Alleinerziehende: Bleiben die Unterhaltszahlungen des zweiten
Elternteils unter dem festgesetzten Regelbedarf, springt der Staat für bis zu
72 Monate ein. Die Zahlung kann beim Jugendamt beantragt werden und endet
spätestens, wenn das Kind zwölf Jahre alt wird.
Bisher
werden in den neuen Bundesländern für ein Kind unter sechs Jahren 188 Euro
monatlich gezahlt, für Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren 228 Euro. In den
alten Ländern liegen die Sätze bei 204 Euro bzw. 247 Euro monatlich. 2005
bekamen in Sachsen-Anhalt insgesamt 20.144 Kinder Unterhaltsvorschuss: 11.763
unter Sechsjährige und 8.381 Mädchen und Jungen zwischen sechs und elf Jahren.
2004 hatten insgesamt 19.361 Kinder Leistungen bekommen. 11.358 Kinder unter sechs
Jahren sowie 8.002 Sechs- bis Elfjährige.
Ute Albersmann
Pressesprecherin
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