Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz
Straffällig gewordene Ausländer
sollen Haftstrafe im Heimatland verbüßen
20.02.2006, Magdeburg – 15
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 015/06
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 015/06
Magdeburg, den 19. Februar 2006
Straffällig gewordene Ausländer
sollen Haftstrafe im Heimatland verbüßen
Magdeburg (MJ). Straffällig gewordene Ausländer sollen künftig eine in
Deutschland ausgesprochene Haftstrafe in ihrem Heimatland verbüßen.
Justizminister Curt Becker unterstützt eine entsprechende Initiative der
Bundesregierung, zu der das Land Sachsen-Anhalt Stellung nimmt.
Bisher ist für die Vollstreckung einer Haftstrafe im
jeweiligen Heimatland die Einwilligung des Betroffenen notwendig. ¿Ein
verurteilter Ausländer muss aber auch ohne seine Zustimmung in sein Heimatland
überstellt werden können¿, sagte der Minister.
Es könne nicht sein, dass der Verurteilte die Entscheidung
darüber, wo er seine Strafe absitzt vor allem davon abhängig mache, in welchem
Land die besseren Haftbedingungen bestehen. Gerade hinsichtlich des Resozialisierungsprozess
sei zudem die Nähe zu der Gesellschaft, in der der Gefangene künftig leben
wird, ein wichtiger Faktor.
Das Zusatzprotokoll zum so genannten
Überstellungsübereinkommen sieht eine Regelung vor, durch die ein ausländischer
Strafgefangener auch ohne seine explizite Zustimmung seine Haftstrafe in seinem
Heimatland verbüßen kann. Voraussetzung ist, dass aufgrund der Tat, die der
Verurteilung zugrunde liegt, eine bestandskräftige Ausweisungsverfügung
vorliegt. ¿Das seit langem diskutierte Protokoll muss rasch verabschiedet und
in Kraft gesetzt werden¿, forderte Becker, der dadurch auch eine Entlastung der
hiesigen Justiz sieht.
Zur Information:
In den Gefängnissen Sachsen-Anhalts sitzen derzeit (Stand
31.12. 2005) 249 ausländische Strafgefangene ein. Das sind 9,7 Prozent aller
Gefangenen in den Justizvollzugsanstalten des Landes.
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