Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz
Mahnverfahren per Mausklick
18.05.2006, Magdeburg – 39
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 039/06
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 039/06
Magdeburg, den 17. Mai 2006
Mahnverfahren per Mausklick
Magdeburg(MJ).
In Sachsen-Anhalt können jetzt
Mahnverfahren per Mausklick vom Büro oder von Zuhause aus auf dem Weg gebracht
werden. Mit dem neuen Online-Mahnverfahren werden ab sofort zwei zusätzliche
Möglichkeiten angeboten, Mahnbescheide über das Internet noch einfacher zu
beantragen und die Bearbeitung im Zentralen Mahngericht in Sachsen-Anhalt in
Staßfurt weiter zu beschleunigen. ¿Sachsen-Anhalt baut damit den für die
Entwicklung der Wirtschaft wichtigen Standortfaktor Recht weiter aus¿, so
Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb.
Die
im Internet unter www.profimahn.de
kostenlos verfügbare Software ProfiMahn richtet sich an Antragsteller, die
regelmäßig eine größere Zahl an Mahnbescheiden beantragen. Mit einer speziellen
Mahnsoftware erstelle Datensätze können mit einer elektronischen Unterschrift
versehen und in verschlüsselter Form online an das Zentrale Mahngericht
übermittel werden. Neben einem internetfähigen PC sind dafür die Signaturkarte
eines akkreditierten Trustcenters sowie ein entsprechendes Kartenlesegerät erforderlich.
¿Das ist die Profi-Lösung für Rechtsanwaltskanzleien, große Unternehmen oder
zum Beispiel Stadtwerke¿, erläuterte Kolb.
Für
die gelegentliche Antragstellung wird unter www.online-mahnantrag.de außerdem
ein interaktiver Online-Mahnantrag kostenlos angeboten, der die korrekte
Antragstellung durch ergänzende Ausfüllhinweise und Plausibilitätsprüfungen
erleichtert. Auch hier kann der Antrag mit einer elektronischen Unterschrift
direkt an das Zentrale Mahngericht übersandt werden. Möglich ist aber auch der
Ausdruck auf einem Formular und der Versand per Post.
Im
Zentralen Mahngericht werden seit Oktober 2005 alle Mahnanträge in
Sachsen-Anhalt automatisiert bearbeitet, seitdem sind dort fast 60.000 Verfahren
bearbeitet worden. Täglich gehen derzeit mehr als 250 Mahnanträge auf
Vordrucken oder Datenträgern ein.
Mit
den neuen Antragsmöglichkeiten wird der Erfassungsaufwand deutlich reduziert
und damit auch die Bearbeitung weiter beschleunigt. Gleichzeitig wird erstmals
in der Justiz Sachsen-Anhalts die Möglichkeit geschaffen, ein gerichtliches
Verfahren ohne jedes Papieraufkommen vollständig auf elektronischem Weg
durchzuführen.
Damit
ist die Landesregierung ihrem erklärten Ziel einer dienstleistungsorientierten
Landesverwaltung einen großen Schritt näher gekommen. Mit der erstmaligen
Umsetzung des elektronischen Rechtsverkehrs in einem gerichtlichen Verfahren
ist ein deutlicher Meilenstein zur Justizmodernisierung erreicht.
Die
Ministerin bekräftigte das Ziel, von Staßfurt aus Mahnanträge künftig auch für
Sachsen und Thüringen zu bearbeiten. Verhandlungen über die gemeinsame Nutzung
des Mahngerichts würden derzeit geführt. Frau Prof. Kolb hofft, dass bereits ab
2007 alle Mahnanträge aus Mitteldeutschland zentral in Staßfurt bearbeitet
werden.
Hintergrund:
Das
gerichtliche Mahnverfahren nach der Zivilprozessordnung bietet dem Gläubiger
die Möglichkeit, wegen einer Geldforderung gegen seinen Schuldner sehr schnell
einen Titel zu erlangen. Das Amtsgericht, das den Mahnbescheid erlässt, prüft
dabei nicht, ob der vom Gläubiger benannte Anspruch tatsächlich besteht. Geht
der Schuldner nicht gegen den Mahnbescheid vor, kann auf Antrag des Gläubigers
nach zwei Wochen ein Vollstreckungsbescheid erlassen werden. Mit diesem kann
der Gläubiger ¿ wie mit einem Urteil ¿ die Zwangsvollstreckung betreiben und
z.B. einen Gerichtsvollzieher beantragen.
Die
Adresse des zentralen Mahngerichts lautet:
Amtsgericht
Aschersleben, Zentrales Mahngericht
Sachsen-Anhalt, Lehrter Str. 15, 39418 Staßfurt. Ein Faltblatt zum Mahnverfahren >>>
ist auf der Internetseite des Ministeriums der Justiz erhältlich.
Ute Albersmann
Pressesprecherin
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