Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz
Hilfe für Häuslebauer
29.05.2006, Magdeburg – 43
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 043/06
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 043/06
Magdeburg, den 23. Mai 2006
Hilfe für Häuslebauer
Magdeburg (MJ).
Grundstücksgeschäfte in den neuen Ländern sollen einfacher werden.
Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Angela Kolb will über den Bundesrat eine
Regelung zu Fall bringen, die Grundstücksverkäufe im Vergleich zu den
Altbundesländern teurer und langwieriger macht. Sie hat die Justizminister der
neuen Länder angeschrieben und sie um Unterstützung der geplanten Initiative
aus Sachsen-Anhalt gebeten.
Werden Grundstücke erstmals nach der
Wende veräußert, muss über die Landkreise oder kreisfreien Städte eine
gebührenpflichtige Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung (GVO) eingeholt
werden. Bei den Ämtern für offene Vermögensfragen wird dann geprüft, ob
Rückübertragungsansprüche angemeldet wurden. Mehr als 18.000 solcher Anträge
wurden 2004 gestellt, nur 119 abgelehnt. Den Kostenaufwand beziffern die
zuständigen Behörden nach einer Umfrage des Innenministeriums mit 1,2 Millionen
Euro im Jahr 2004.
Obwohl am Ende fast immer ¿Grünes Licht¿
gegeben wird, müssen die Käufer oft lange warten. In einigen Fällen dauert das
Verfahren bis zu einem Jahr. In dieser ¿Schwebezeit¿ können sich weder Käufer
noch Verkäufer sicher sein, dass ein geschlossener Grundstückskaufvertrag auch
tatsächlich wirksam wird. Ministerin Prof. Kolb, die lange im Landesamt zur
Regelung offener Vermögensfragen in leitender Position gearbeitet hat, fordert
neue Formen, um die wenigen noch nicht geklärten Rückübertragungsansprüche zu
sichern. Denkbar sei ein entsprechender Vermerk im Grundbuch.
¿Immobilieninvestitionen dauern länger
als in den Altbundesländern¿, sagte die Ministerin Prof. Kolb. ¿Wir wollen
dieses Investitionshemmnis beseitigen und die Wirtschaft stärken. Das Verfahren
soll bürgerfreundlicher werden.¿ 98,5 Prozent aller Anträge auf Rückübertragung
seien in Sachsen-Anhalt abgearbeitet. Auf eine Regelüberprüfung aller
Grundstücksverkäufe könne darum künftig verzichtet werden. ¿Es reicht aus, wenn
das GVO-Verfahren nur in notwendigen Fällen abläuft¿, betont auch Uwe Glöckner,
Präsident der Notarkammer Sachsen-Anhalt.
Die derzeitige Situation ist ein
Standortnachteil für die neuen Länder. Bis zur Erteilung der GVO-Genehmigung
liegen Projekte vom Eigenheimbau bis zur Großinvestition auf Eis. Käufer müssen
während dieser Zeit oft Bereitstellungszinsen für Darlehen zahlen. Notarkammer-Präsident
Glöckner berichtet von überlangen Verfahrenszeiten z.B. aus Zeitz und
Wittenberg.
Nach Faustregeln setze jeder
Immobilienvertrag durch Kaufsumme und weitere ausgelöste Aufträge eine
Gesamtinvestition von im Schnitt 100.000 Euro frei, ergänzt Justizstaatssekretär
Burkhard Lischka. Lasse die Genehmigung auf sich warten, könne das im Einzelfall
für den Käufer zu Mehrkosten von mehreren hundert Euro führen. Summiert seien
das Millionenbeträge.
Hintergrund:
Das derzeit geltende Prüfverfahren war
nach der Wende eingeführt worden, um Rückübertragungsansprüche nach dem
Vermögensgesetz zu sichern. Rückübertragungsansprüche kommen in Betracht, wenn
es sich um Grundstücke handelt, die im Gebiet der ehemaligen DDR
entschädigungslos enteignet und in Volkseigentum überführt worden sind. Das
gleiche gilt, wenn Betroffene zwischen 1933 und 1945 aus rassischen, politischen,
religiösen oder weltanschaulichen Gründen verfolgt wurden und deshalb ihr
Eigentum in Folge von Zwangsverkäufen, Enteignungen oder auf andere Weise
verloren haben.
2002
2003
2004
Anträge
nach GVO in Sachsen-Anhalt
21.208
20.204
18.460
davon
erteilt, weil kein Restitutionsanspruch (mehr) anhängig war
20.763
19.778
17.925
davon
erteilt aus sonstigen Gründen
294
228
209
Davon
abgelehnt
139
125
119
Zu ihrer Information:
Zwei Antragsteller, die seit Monaten auf
ihre Genehmigung warten, stehen für Journalisten telefonisch zur Verfügung.
Kontaktdaten erhalten sie unter den o. g. Rufnummern.
Ute Albersmann
Pressesprecherin
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