Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz
Justizminister Becker: Zweite
Chance für Referendare, aber auch für Studierende mit höherer Semesterzahl
03.03.2006, Magdeburg – 19
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 019/06
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 019/06
Magdeburg, den 3. März 2006
Justizminister Becker: Zweite
Chance für Referendare, aber auch für Studierende mit höherer Semesterzahl
Magdeburg (MJ). Alle Studierenden der Rechtswissenschaften in Sachsen-Anhalt
haben künftig die Chance, ihre Examensnoten in einem zweiten Prüfungsversuch zu
verbessern. Über entsprechende Änderungen in der Prüfungsordnung informierte
heute Justizminister Curt Becker in Magdeburg.
Studierende, die ihre erste juristische
Prüfung ablegen, können wie bisher spätestens nach dem achten Fachsemester
einen so genannten Freiversuch nutzen. Wenn sie diese Prüfung bestehen,
mit ihrer Note aber nicht zufrieden sind, können sie diese in einer weiteren
Prüfung verbessern. Neu ist, dass auch diejenigen, die ohne Freiversuch
die künftige staatliche Pflichtfachprüfung bestehen werden, eine zweite
Chance zur Verbesserung ihrer Ergebnisse erhalten. Bisher war das nicht
möglich. Gegen die Zahlung einer Gebühr in Höhe von 300 Euro können
Klausuren und mündliche Prüfungen ein weiteres Mal absolviert werden.
Auch für Rechtsreferendare, die seit Oktober
2003 in den Vorbereitungsdienst des Landes eingestellt wurden und ihre zweite
Staatsprüfung bestanden haben, wird künftig die Chance eingeräumt, die
Prüfungsergebnisse zu optimieren. Gegen Zahlung einer Prüfungsgebühr von
400 Euro kann man ein zweites Mal an den Start gehen. Bisher gab es diese
Möglichkeit nicht.
¿Für alle, die schnell und intensiv studieren, bleibt es
also bei zwei gebührenfreien Versuchen, denn zügiges Lernen muss belohnt werden¿,
sagte Justizminister Becker. Angesichts eines Arbeitsmarktes, auf dem gute Ergebnisse
bei den Juristen ausschlaggebend sind, werde nun auch Studierenden mit höherer
Semesteranzahl eine Verbesserungschance geboten. ¿Diese neue Regelung stärkt
die Attraktivität des Bildungsstandortes Sachsen-Anhalt und fördert die
Chancengleichheit¿, so Becker. ¿Wir erwarten dadurch nicht nur einen Zuwachs an
Studierenden an der Juristischen Fakultät in Halle, sondern auch, dass mehr
Referendare ihren juristischen Vorbereitungsdienst im Land absolvieren.¿
Sachsen-Anhalt ist erst das zweite Bundesland, das diesen
neuen Spielraum für die Studierenden der Rechtswissenschaften schafft. Die
Änderung der Prüfungsordnung wird in den kommenden Tagen im Gesetz- und Verordnungsblatt
veröffentlicht.
Zur Information : Derzeit gibt es über 1.100
Studierende der Rechtswissenschaften, die an der Martin-Luther-Universität
Halle lernen. Im vergangenen Jahr absolvierten 176 Studierende die erste
juristische Staatsprüfung, davon 106 mit Erfolg. Nur 38 von ihnen nutzten dabei
den Freiversuch nach dem achten Fachsemester und haben nach dem bisherigen
Recht die Möglichkeit der Notenverbesserung. Künftig würden alle 106 Studierenden
diese Chance haben.
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