Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz
Justizminister Becker: Weniger
Bürokratie für Vereine - Grundlegende Reform des Vereinsrechts angestrebt
22.02.2006, Magdeburg – 17
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 017/06
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 017/06
Magdeburg, den 22. Februar 2006
Justizminister Becker: Weniger
Bürokratie für Vereine - Grundlegende Reform des Vereinsrechts angestrebt
Magdeburg (MJ). Für eine Vereinfachung des Vereinsrechts hat sich heute
Justizminister Curt Becker ausgesprochen. ¿Ehrenamtliches Engagement darf nicht
durch staatliche Regelungen erschwert werden, die über das absolut notwendige
Maß hinausgehen¿, sagte er. Notwendig sei ein einfaches Recht, vor allem aber
Kosten verursachende Vorschriften seien eingehend zu prüfen, gegebenenfalls zu
streichen. ¿Vereine sind eine tragende Säule der sozialen Struktur im Land, sie
sind so gut es geht zu fördern.¿ Deshalb werde er bei einer grundlegenden
Reform des Vereinsrechts, die durch einen Gesetzesvorschlag Baden-Württembergs
angestoßen wurde, intensiv mitwirken.
Der Gesetzesvorschlag sieht beispielsweise vor, einen
Verein auch ohne Eintragung im Vereinsregister als rechtsfähig anzusehen und
damit als juristische Person des Privatrechts anzuerkennen. ¿Das ist ein
Schritt in die richtige Richtung¿, so der Minister und weiter: ¿Bei der
Gelegenheit muss auch geprüft werden, ob künftig das bisher an Amtsgerichten
geführte Vereinsregister überhaupt noch notwendig ist bzw. jedenfalls bei Idealvereinen
ohne größeres Vermögen auf Formalien wie der Eintragung von Satzungsänderungen
oder Vorstandswechseln verzichtet werden kann.¿
Vor allem die kleinen Vereine, wie Geflügelzüchter,
Kulturförderer oder Gesangsgruppen sollten durch eine Reform des Vereinsrechts
entlastet werden. Anträge zum Vereinsregister, noch dazu in der bislang
vorgeschriebenen Form der notariellen Beglaubigung würden gerade dort häufig
als zu bürokratisch empfunden und hätten mit dem eigentlichen Sinn und Zweck
der Vereinsarbeit wenig zu tun, so Becker, der sich dabei auf zahlreiche
Gespräche mit Vereinsvorständen bezog.
Der vorliegende Gesetzentwurf müsse deshalb noch gründlich
diskutiert werden. Becker schlägt vor, an der Diskussion auch diejenigen zu beteiligen,
die in der Praxis mit Vereinsarbeit zu tun haben.
Zur Information: In den Vereinsregistern Sachsen-Anhalts sind derzeit über
17.300 Vereine eingetragen. Registriert werden der Name und der Sitz des
Vereins, der Tag der Errichtung der Satzung, die Mitglieder des Vorstands und
ihre Vertretungsmacht.
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