Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz
Diskussion um Kinderehen - Keding: ?Keine Ehen unter 18?
11.11.2016, Magdeburg – 36
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
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Magdeburg
(MJ).
In der Diskussion um Kinderehen hat sich Sachsen-Anhalts Justizministerin
Anne-Marie Keding für ein generelles Verbot für Eheschließungen von unter
18jährigen in Deutschland ausgesprochen. Die bisher im Eherecht gemachten
Ausnahmen stammten aus einer Zeit, in der die Ehe noch eine Schutzfunktion für
minderjährige Schwangere hatte, sagte die Ministerin am Freitag in Magdeburg. In
Deutschland hätten nichtehelich geborene Kinder keine Nachteile gegenüber
ehelich geborenen Kindern mehr.
Nach derzeitigem Recht kann mit Zustimmung
der Familiengerichte ab 16 in Ausnahmefällen geheiratet werden. Keding: ?Diese
Regelung müssen wir abschaffen. Das sollten wir in der Justizministerkonferenz
in der kommenden Woche auch so diskutieren.?
Keding fordert, im Ausland unter Zwang
geschlossene Ehen von Minderjährigen, die sich jetzt in Deutschland aufhielten,
nicht anzuerkennen. Auch wenn der Altersabstand zwischen den Ehepartnern zu
groß sei, sollten diese Ehen keine
Gültigkeit haben. Keding: ?Das erfordert natürlich eine Einzelfallprüfung. Aber
davor dürfen wir nicht zurückscheuen, auch angesichts der in Deutschland
überschaubaren Fallzahl.?
Das geltende Recht sieht vor, dass Ehen, die
im Ausland nach dort geltendem Recht wirksam geschlossen wurden, auch in
Deutschland grundsätzlich anerkannt werden. Nur in Fällen, die mit der
deutschen Rechtsanschauung absolut unvereinbar sind, wie etwa Eheschließungen
von unter 14jährigen, werden diese Ehen nicht anerkannt.
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