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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Staatsanwaltschaft nimmt einen Antrag auf Aufhebung der Immunität zurück

02.04.2001, Magdeburg – 11

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 11/01

 

Magdeburg, den 22. Februar 2001

 

Staatsanwaltschaft nimmt einen Antrag auf Aufhebung der Immunität zurück

Magdeburg. (MJ) Die Justizministerin des Landes Sachsen-Anhalt, Karin Schubert (SPD), hat dem Präsidenten des Landtages heute das Schreiben zugeleitet, mit dem der Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Halle seinen Antrag auf Aufhebung der Immunität des Landtagsabgeordneten Torsten Miksch zurücknimmt.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Aufhebung der Immunität beantragt, um die Ersatzfreiheitsstrafe aus einem Strafbefehl zu vollstrecken. Dieser Strafbefehl ist seit dem 6. Mai 1999 rechtskräftig. Die damalige Zahlungsaufforderung sowie fünf nachfolgende Mahnungen blieben jedoch erfolglos.

Daraufhin sah sich die Staatsanwaltschaft veranlasst, die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe vorzubereiten. Dazu war der Antrag auf Aufhebung der Immunität notwendig. Bei Aufhebung der Immunität wäre die Ladung zum Strafantritt erfolgt. Auch zu diesem Zeitpunkt hätte der Abgeordnete den Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe noch vermeiden können, indem er die Geldstrafe vollständig oder in Teilbeträgen gezahlt hätte.

Nach nochmaliger überprüfung hat sich die Staatsanwaltschaft Halle jedoch zu dem Versuch entschlossen, im Wege der Pfändung auf die Abgeordneten-Entschädigung zuzugreifen. Deswegen bedarf es der Aufhebung der Immunität zurzeit nicht.

 

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