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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Bundesrat
Sachsen-Anhalts Justizministerin Schubert:
Gewaltschutzgesetz zügig verabschieden

02.04.2001, Magdeburg – 8

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 8/01

 

Magdeburg, den 16. Februar 2001

 

Bundesrat

Sachsen-Anhalts Justizministerin Schubert:

Gewaltschutzgesetz zügig verabschieden

Magdeburg/ Berlin. (MJ) Die Justizministerin des Landes Sachsen-Anhalt, Karin Schubert (SPD), fordert heute im Bundesrat in Berlin eine zügige Verabschiedung des Gewaltschutzgesetzes. "Aufgabe des Rechtsstaates ist es, seine Bürgerinnen und Bürger vor Gewalt zu schützen. Dass dies in besonderer Weise für Frauen gilt, belegen Zahlen, wonach jährlich rund 45.000 Frauen und Kinder Zuflucht in einem der 380 Frauenhäuser Deutschlands suchen", so die Ministerin. Mit dem Gewaltschutzgesetz werde den betroffenen Frauen die Möglichkeit eröffnet, bessere Schutzmaßnahmen für sich und die Kinder zu schaffen.

"Bislang müssen die, die Opfer geworden sind, ihr gewohntes und vertrautes Umfeld verlassen", erklärt die Ministerin. "Durch die vorgesehene vereinfachte Wohnungszuweisung ist es jedoch der gewalttätige Partner, der für eine befristete Zeit die Wohnung verlassen muss. Dadurch wird zunächst einmal räumliche Distanz zwischen Täter und Opfer hergestellt", so Karin Schubert. Ferner gewinne die Frau Zeit, um notwendige Schritte einzuleiten, z. B. um Kontakt-, Belästigungs- und Näherungsverbote aussprechen zu lassen. Damit setze der Gesetzentwurf eine Signalwirkung gegen Gewalt in der Familie und könne auch Präventivwirkung entfalten.

"Das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gewaltschutzgesetz ist damit ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des im Dezember 1999 vorgestellten >Bundesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen< und muss zügig umgesetzt werden", ist die Ministerin überzeugt. Stellvertretend für das Land Sachsen-Anhalt wird sie darum heute im Bundesrat gegen den Antrag der Länder Hessen und Thüringen stimmen. Diese Länder sehen in dem vorliegenden Gesetzentwurf Grundrechte der Täter gefährdet und haben entsprechende änderungsanträge vorgelegt.

Sachsen-Anhalt hat in den Fachausschüssen alle änderungen unterstützt, die den Schutz von Frauen und Kindern von Gewalt noch verbessern. Wenn der Bundestag diesen verbesserten Gesetzentwurf des Bundesrates verabschiedet, können Frauen und Kinder in ihrer häuslichen Umgebung sicherer leben.

 

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