Menu
menu

Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Gefangenenentlohnung: Gesetzesinitiative von Sachsen-Anhalts Justizministerin Karin Schubert erfolgreich

21.12.2000, Magdeburg – 82

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 82/00

 

Magdeburg, den 21. Dezember 2000

 

 

Gefangenenentlohnung: Gesetzesinitiative von Sachsen-Anhalts Justizministerin Karin Schubert erfolgreich

 

Magdeburg/ Berlin. (MJ) Der Bundesrat hat heute in seiner 758. Sitzung der Empfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetzentwurf zur Gefangenenentlohnung zugestimmt. "Damit ist ein Kompromiss gefunden worden, der sowohl dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes als auch der schwierigen Beschäftigungslage Rechnung trägt", zeigt sich Sachsen-Anhalts Justizministerin, Karin Schubert (SPD), erfreut.

Mit dem Gesetz (fünftes Gesetz zur änderung des Strafvollzugsgesetzes), das auf der Gesetzesinitiative von Sachsen-Anhalt basiert, wird die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts erfüllt, die Bezahlung von Gefangenen spätestens ab 1. Januar 2001 neu zu regeln. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli 1998 die derzeitige Entlohnung der Gefangenen als zu gering und damit als einen Verstoß gegen den verfassungsrechtlich verankerten Gedanken der Resozialisierung von Strafgefangenen erklärt. Damit waren die Bundesländer gezwungen, eine Erhöhung der bisherigen Entlohnung vorzunehmen.

Das Gesetz, das am 1. Januar 2001 in Kraft tritt, sieht eine Anhebung der Gefangenenentlohnung von 5 % auf 9 % sowie eine Freistellung von der Arbeit vor. Diese Freistellung kann auf unterschiedliche Weise von den Gefangenen in Anspruch genommen werden:

 

 

innerhalb der Anstalt,

als zusätzlicher Urlaub von der Haft, sofern der Inhaftierte für Vollzugslockerungen geeignet ist,

zur Ansparung von maximal sechs Tagen pro Jahr zur Vorverlegung des Entlassungszeitpunktes.

 

Kommen die genannten Maßnahmen für einen Gefangenen nicht in Betracht, weil z. B. auf Grund seiner Persönlichkeit eine vorgezogene Entlassung oder Vollzugslockerungen ausgeschlossen sind, erhält er eine Ausgleichsentschädigung von 15 % des Arbeitslohnes bzw. der Ausbildungshilfe.

"Mit dieser Kombination aus einer finanziellen Anhebung der Entlohnung sowie einer alternativen Anerkennung der Arbeit ist eine Lösung gefunden, die auch unter finanziellen Gesichtspunkten für den Justizhaushalt der einzelnen Länder gerade noch machbar ist", so Justizministerin Schubert, die sich für die jetzige Lösung im Bundesrat und im Bundestag eingesetzt hat. "Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Resozialisierung ist die Justiz zu einer angemessenen Anerkennung der Arbeitsleistung der Gefangenen verpflichtet, um einen Anreiz zur sinnvollen Beschäftigung zu geben", erklärt Karin Schubert. Diese Anerkennung rein finanziell zu gestalten sei jedoch angesichts der knappen Haushaltsmittel nicht leistbar. "Außerdem bestünde die Gefahr, dass innerhalb der Anstaltsmauern eine Zwei-Klassen-Gesellschaft geschaffen würde, da die Beschäftigungssituation innerhalb des Vollzuges noch schwieriger ist als außerhalb der Anstalten."

 

 

Zu Ihrer Information : Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem Urteil vom Juli 1998 den Bundesländern eine Frist gesetzt, die Gefangenenentlohnung bis zum 31. Dezember 2000 neu zu regeln. Der Bundesrat hatte auf Initiative des Landes Sachsen-Anhalt einen Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag eingebracht, der neben einer Anhebung der Entlohnung von 5 % auf 7 % eine Freistellung von der Arbeit vorsah. Diese Kombination so genannter monetärer und nicht-monetäre Vergütung ist aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglich.

Parallel zu der Gesetzesinitiative Sachsen-Anhalts hatte die Regierungskoalition einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht. Dieser stellte ausschließlich auf eine Erhöhung der Entlohnung von 5% auf 15 % ab. Aufgrund der Belastungen für die Länderhaushalte, die sich durch diese Erhöhung der Entlohnung ergeben hätte, hatte der Bundesrat in seiner 757. Sitzung die Einberufung des Vermittlungsausschusses verlangt und Justizministerin Schubert zur Beauftragten des Bundesrates ernannt. Auf seiner Empfehlung beruht der nun vorliegende Gesetzesbeschluss, der eine Erhöhung der Entlohnung von 5% auf 9 % vorsieht. Der Bundestag hat dem Vermittlungsergebnis bereits am 8. Dezember 2000 zugestimmt.

 

 

 

An dieser Stelle wünscht Ihnen/Euch die Pressestelle des Ministeriums der Justiz ein frohes und friedliches Weihnachtsfest sowie ein gesundes neues Jahr !

 

Wir bedanken uns für die nette Zusammenarbeit und bemühen uns natürlich auch im Jahr 2001 stets um schnelle und umfangreiche Informationen.

 

 

 

Rufen Sie mich bei Nachfragen bitte an:

Marion van der Kraats, Telefon: 0391 ¿ 567 - 6235

 

 

 

Impressum:

Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Wilhelm-Höpfner-Ring 6

39116 Magdeburg

Tel: (0391) 567-4134

Fax: (0391) 567-4225

Mail: presse@mj.lsa-net.de

 

 

Impressum:Ministerium für Justiz und Gleichstellungdes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleDomplatz 2 - 439104 MagdeburgTel:   0391 567-6235Fax:  0391 567-6187Mail:  presse@mj.sachsen-anhalt.deWeb: www.mj.sachsen-anhalt.de

Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Landesregierung