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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Ministerium der Justiz

Strukturreform der Justiz - Justizministerin Karin Schubert fordert Transparenz

05.10.1999, Magdeburg – 057/1999

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Magdeburg/ Karlsruhe. (MJ) Justiz in Deutschland: Für die meisten Bürgerinnen und Bürger ist die Gerichtsstruktur unüberschaubar, kompliziert und schwer nachvollziehbar. "Soll die Justiz und ihre Entscheidungen akzeptiert werden, müssen wir sie für die Bevölkerung durchschaubarer gestalten. Verfahrensabläufe müssen übersichtlicher und verständlicher gestaltet werden", fordert darum Sachsen-Anhalts Justizministerin Karin Schubert (SPD). "Wir können das Vertrauen der Bevölkerung nur erhalten, wenn sich die Justiz als bürgerfreundliches, transparentes und effizientes Dienstleistungsunternehmen darstellt", so Schubert bei dem Deutschen Richtertag in Karlsruhe.

Nach Ansicht der Ministerin ist die Erneuerung der Justiz unausweichlich. Dies umso mehr , als der bisherige viergliedrige Gerichtsaufbau auf dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1879 beruht. Seitdem hat sich die Justiz jedoch ständig gewandelt und das Recht ist immer umfangreicher und komplexer geworden. Insbesondere die Amtsgerichte haben in den vergangenen Jahren enorm an Bedeutung gewonnen.

In Zivilsachen beispielsweise entscheiden die Richterinnen und Richter an den Amtsgerichten inzwischen über Forderungen bis zu 10.000 Mark. "Damit haben ihre Urteile beispielsweise für kleinere Handwerksbetriebe, die ihre nicht bezahlten Rechnungen gerichtlich einfordern müssen, eine geradezu existenzielle Bedeutung", erklärt Karin Schubert. An diesem Beispiel lasse sich aber nicht nur der Aufgabenzuwachs der Amtsgerichte gut erklären, sondern auch die mangelnde Transparenz der bestehenden Gerichtsstruktur.

"Für den Rechtsuchenden ist schwer verständlich, warum für Forderungen, die über einem Streitwert von 10.000 Mark liegen, die Landgerichte zuständig sind", so die Ministerin, die sich seit Jahren für die Dreistufigkeit des Gerichtswesens ausspricht. "Durch die weitgehende Trennung von Eingangsgerichten und Rechtsmittelgerichten, wie sie der dreigliedrige Gerichtsaufbau vorsieht, sind hingegen auch für den Rechtsuchenden die Zuständigkeiten klar erkennbar", ist Karin Schubert überzeugt.

Die Verfahren könnten dann ausnahmslos auf der untersten , bürgernahen Ebene beginnen. Gleichzeitig vereinfache sich der weitere Verfahrensweg: "Legen Bürgerinnen und Bürger gegenwärtig Rechtsmittel gegen die Entscheidung eines Amtsgerichts ein, ist zwar in der Regel das Landgericht in zweiter Instanz zuständig. In bestimmten Fällen, beispielsweise in Familiensachen, gelten jedoch Ausnahmen. Diese Fälle gehen direkt zum Oberlandesgericht", erklärt Schubert. Derartige Verfahrenswege seien für den Bürger unverständlich. Bei einem dreigliedrigen Gerichtsaufbau sei außer dem Bundesgerichtshof als letzter Instanz auf Länderebene jedoch nur noch ein Gericht als Mittelinstanz erforderlich.

Die Rechtsmittelreform in Zivilsachen, die vom Bundesjustizministerium angestrebt wird, sehe eine derartige Konzentration der Rechtsmittelverfahren bereits vor. "Durch die beabsichtigte Konzentration auf die Oberlandesgerichte wird bereits eine Trennung zwischen den Eingangsgerichten und der zweiten Instanz erreicht. Dadurch können die Verfahren in erster Instanz effektiver und umfassender bearbeitet werden", begrüßt Karin Schubert die Reformvorhaben. Da bereits durch die Rechtsmittelreform die Eingangsgerichte aufgewertet würden, sei es erforderlich, diese zu stärken.

"Aus diesem Grund werden die Amtsgerichte in Sachsen-Anhalt neu gegliedert", erklärt die Ministerin. "Durch die Zusammenlegung bestehender Amtsgerichte werden leistungsstarke Eingangsgerichte geschaffen, die dank ihrer personellen und sächlichen Ausstattung den Forderungen an eine moderne Justiz gerecht werden können."

Rufen Sie mich bei Nachfragen bitte an: Marion van der Kraats, Telefon: 0391 567-4134

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