Menu
menu

Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Justizministerin Karin Schubert legt Gesetzentwurf zur Neuregelung der Gefangenenentlohnung im Bundesrat vor

14.07.2000, Magdeburg – 43

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 43/00

 

Magdeburg, den 14. Juli 2000

 

 

Justizministerin Karin Schubert legt Gesetzentwurf zur Neuregelung der Gefangenenentlohnung im Bundesrat vor

 

 

Magdeburg / Bonn. (MJ) Sachsen-Anhalt bringt heute (14.07.00) einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Gefangenentlohnung in den Bundesrat ein. Nachdem bereits am vergangenen Freitag die Regierungskoalition einen eigenen Entwurf in erster Lesung im Bundestag beraten hat, will Sachsen-Anhalt nun seine Vorstellungen zur Frage der Neuregegelung der Gefangenentlohnung in die parlamentarische Diskussion stellen.

 

Notwendig geworden ist die Neuregelung der Gefangenenentlohnung aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 01. Juli 1998. Das Bundesverfassungsgericht hatte darin entschieden, dass die derzeitige Höhe des Arbeitsentgeltes der Gefangenen unangemessen gering und daher nicht geeignet ist, Gefangene davon zu überzeugen, dass eine regelmäßige Erwerbstätigkeit eine sinnvolle Grundlage zur Gestaltung eines individuellen , eigenbestimmten Lebens ist. Damit verstößt die jetzige Entgeltregelung gegen den verfassungsrechtlich verankerten Gedanken der Resozialisierung von Strafgefangenen.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat aber zugleich auch ausdrücklich hervorgehoben, dass eine verfassungskonforme Neuregelung der Gefangenenentlohnung auch durch nicht-monetäre Maßnahmen erfolgen kann, um die von den Gefangenen geleistete Arbeit anzuerkennen.

 

Der Gesetzentwurf des Landes Sachsen-Anhalt trägt dieser überlegung dadurch Rechnung, dass die Anerkennung der von den Gefangenen geleisteten Arbeit durch eine Kombination von monetären und nicht-monetären Maßnahmen erfolgen soll. Als monetäre Komponente ist eine Erhöhung der Vergütung um 40 % von jetzt 5 % auf dann 7 % der jeweiligen sozialversicherungsrechtlichen Bezugsgrenze vorgesehen. "Dies ist eine Lösung, die finanziell gerade noch machbar ist", so Justizministerin Karin Schubert.

 

Als nicht-monetärer Vorteil haben die Gefangenen die Möglichkeit Zeitkontingente von maximal 6 Tagen pro Jahr anzusparen, welche nach Wahl als Urlaub aus der Haft oder zur Vorverlegung des Entlassungszeitpunktes genutzt werden können. "Diese nicht-monetären Vorteile stehen der finanziellen Komponente gleichwertig gegenüber", ist Justizministerin Karin Schubert überzeugt.

 

Justizministerin Schubert verwies auch darauf, dass die von der Regierungskoalition vorgeschlagene Verdreifachung des Gefangenenlohnes ohne Einbeziehung nicht-monetärer Elemente mit großer Wahrscheinlichkeit zu einem Verlust von Arbeitsplätzen für Gefangene führen würde. "Eine solche Entwicklung wäre im Lichte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geradezu kontraproduktiv," betonte Ministerin Schubert. Deshalb, so Schubert, müsse eine Lösung gefunden werden, die, wie mit dem vorgelegten Gesetzentwurf vorgeschlagen, eine Kombination aus monetären und nicht-monetären Maßnahmen enthält.

 

 

Impressum:

Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Wilhelm-Höpfner-Ring 6

39116 Magdeburg

Tel: (0391) 567-4134

Fax: (0391) 567-4225

Mail: presse@mj.lsa-net.de

 

 

Impressum:Ministerium für Justiz und Gleichstellungdes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleDomplatz 2 - 439104 MagdeburgTel:   0391 567-6235Fax:  0391 567-6187Mail:  presse@mj.sachsen-anhalt.deWeb: www.mj.sachsen-anhalt.de

Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Landesregierung