Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz
Kolb: Schutz der Gehälter von Arbeitnehmern verbessert
27.11.2015, Magdeburg – 75
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Berlin (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof.
Angela Kolb hat begrüßt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser davor
geschützt werden sollen, Lohn bei einer späteren Insolvenz des Arbeitgebers zurückzahlen
zu müssen. ?Wir brauchen eine klare Regelung im Gesetz, dass Gehaltszahlungen
innerhalb von drei Monaten nach Erbringung der Arbeitsleistung nicht vom Insolvenzverwalter
zurückgefordert werden können?, sagte sie mit Blick auf die Debatte im Bundesrat
zur geplanten Gesetzesänderung bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung.
Die Frist für die
Vorsatzanfechtung von Deckungshandlungen, innerhalb der ein Insolvenzverwalter
Zahlungen des Schuldners zurückfordern kann, wird von zehn auf vier Jahre verkürzt.
Darunter fallen in der Praxis insbesondere die vereinbarten Zahlungen auf
erbrachte Lieferungen und Leistungen. Kolb: ?Das bringt dem Gläubiger deutlich
schneller die Sicherheit, dass er sich nicht noch mit Forderungen konfrontiert
sieht.?
Insgesamt mahnt sie
aber zur Vorsicht. Es seien deutliche und teils tiefgreifende Änderungen
vorgesehen, deren Auswirkungen nicht sicher genug vorausgesagt werden könnten.
?Tiefgreifende Eingriffe in das Insolvenzrecht müssen gut abgewogen werden?, so
Kolb. ?Es besteht die Gefahr, dass ansonsten die Effektivität des
Insolvenzverfahrens leidet.? Sie begrüßt daher die Bitte des Bundesrates, im
weiteren Gesetzgebungsverfahrens eine Evaluationsklausel zu prüfen.
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