Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland
Logo

(LG HAL) Rechtskräftige Verurteilung wegen verbotenen Anbaus von Cannabis

, Halle (Saale) – 014/2026Landgericht Halle

Die Verurteilung einer im März 1960 geborenen Angeklagten wegen verbotenen Anbaus von Cannabis ist rechtskräftig.

Das Amtsgericht Halle (Saale) hatte die Angeklagte im September 2025 wegen Anbaus von mehr als drei lebenden Cannabispflanzen in Tateinheit mit nicht zum Eigenkonsum bestimmten Anbau von Cannabispflanzen zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 28,00 Euro verurteilt. Hiergegen hatten die Angeklagte und die Staatsanwaltschaft Halle das Rechtsmittel der Berufung eingelegt. Im Berufungsverfahren vor der 8. Strafkammer des Landgerichts Halle wurde die Angeklagte wegen nicht zum Eigenkonsum bestimmten Anbaus von Cannabispflanzen zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 36 Euro verurteilt; Die in dem Verfahren beschlagnahmten 117 Cannabispflanzen nebst Anbaumaterial (Kokossubstrat und Töpfe) sind eingezogen worden.

Die Angeklagte hatte als Leiterin einer Versammlung des "Deutschen Hanfverbandes Halle-Saalekreis" im Bereich vor drobs Halle 118 in Töpfen mit Kokossubstrat gepflanzte Cannabispflanzen geschützt aufgestellt und deponiert, um sie zum Ende der Kundgebung im Juli 2024 an interessierte Dritte zu verschenken. Die Polizei wies sie vor Ort darauf hin, dass dies strafbar sei. Nachdem die Angeklagte eine Pflanze an eine nicht näher bekannte Person abgegeben hatte, wurden die restlichen 117 Pflanzen aufgrund richterlicher Anordnung beschlagnahmt. Die Versammlungsbehörde hatte die Angeklagte zuvor darauf hingewiesen, dass in Kokossubstrat eingepflanzte Pflanzen nicht mehr dem Begriff des „Vermehrungsmaterials“ unterfielen und das geplante Verschenken der Pflanzen als strafbar angesehen werde (Landgericht Halle, Urteil vom 04.03.2026, Az.: 8c NBs 91/25).  

Gegen das Urteil hatte die Angeklagte Revision eingelegt, welche das Oberlandesgericht Naumburg mit einem nicht weiter begründeten Beschluss vom 26.08.2026 als unbegründet verworfen hat. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Impressum:
Landgericht Halle
Pressestelle
Hansering 13
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 220-3264
Fax: 0345 220-3379
Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.de
Web: www.lg-hal.sachsen-anhalt.de