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Stellenausschreibung

Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

zwei Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialarbeiter (männlich/weiblich/divers)
für den Sozialen Dienst der Justiz Dessau-Roßlau.

Der Soziale Dienst der Justiz ist im Rahmen der ambulanten Strafrechtspflege tätig. Hierin zusammengefasst sind die Einrichtungen der Bewährungshilfe, Führungsaufsicht, Gerichtshilfe, des Täter-Opfer-Ausgleichs, der Zeugenbetreuung, der Opferberatung und der psychosozialen Prozessbegleitung.

Zu den Tätigkeitsbereichen gehören:

  • die Bewährungshilfe:
    Bewährungshilfe umfasst die Begleitung von Täterinnen und Tätern mit positiver Sozialprognose, die vorzeitig aus der Haft entlassen oder nicht inhaftiert werden. Die Bewährungshelferin bzw. der Bewährungshelfer steht der Probandin oder dem Probanden helfend und betreuend zur Seite und überwacht die Erfüllung richterlicher Auflagen und Weisungen. Die Aufarbeitung der Straftat ist eine wichtige Voraussetzung für eine zukünftige Straffreiheit von Probandinnen und Probanden. Dabei soll bei ihnen eine Veränderung bewirkt werden, die sie befähigt, in Zukunft ein straffreies Leben zu führen. Neben der Einzelfallhilfe, die auf den besonderen Hilfe- und Kontrollbedarf der zu Betreuenden abgestellt ist, findet in der Bewährungshilfe auch Gruppenarbeit statt.

  • die Führungsaufsicht:
    Führungsaufsicht wird gerichtlich angeordnet bei Straftäterinnen und Straftätern mit einer negativen Legalprognose, die aus dem Straf- oder aus dem Maßregelvollzug entlassen worden sind. Vorrangig sind hier Führungs- und Kontrollaufgaben, die in enger Abstimmung mit der zentralen Führungsaufsichtsstelle bei dem Landgericht Magdeburg erfüllt werden.

  • die Gerichtshilfe:
    Gerichtshilfe unterstützt in staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Verfahren, indem sie Daten zur Persönlichkeit, zur Lebenssituation und zum sozialen Umfeld von Tatverdächtigen und Verurteilten auswertet. Damit trägt sie zu einer sachgerechten Entscheidung im Straf- und Vollstreckungsverfahren bei. Hinzu kommen das Vermitteln und Überwachen gemeinnütziger Arbeit, insbesondere zum Abwenden von Ersatzfreiheitsstrafen.

  • der Täter-Opfer-Ausgleich:
    Ziel des Täter-Opfer-Ausgleichs ist es, parallel zu einem polizeilichen Ermittlungsverfahren gemeinsam mit Täterinnen oder Tätern und Opfern eine außergerichtliche Wiedergutmachung zu ermöglichen. Die Fallzuweisung erfolgt direkt durch die Staatsanwaltschaften oder Gerichte. Ein erfolgreich abgeschlossener Täter-Opfer-Ausgleich kann zur Einstellung des Strafverfahrens führen oder strafmildernd berücksichtigt werden.

  • die Opferberatung und Zeugenbetreuung:
    Die Opferberatung und die Zeugenbetreuung des Sozialen Dienstes der Justiz verstehen sich als Hilfen für die Opfer von Straftaten. Sie beraten und unterstützen sowohl Opfer als auch Zeuginnen und Zeugen von Straftaten und deren Angehörige. In der Opferberatung und Zeugenbegleitung können Opfer von Straftaten und deren Angehörige sowie Zeuginnen und Zeugen umfassend über ihre Situation informiert werden und praktische Hilfe erhalten. Mitarbeiter leisten Betreuung in Krisensituationen und können psychosoziale Langzeitbera-tung anbieten. Auch der Aufbau von Selbsthilfegruppen oder die Vermittlung an eine andere Betreuungseinrichtung kann ein Ergebnis der Arbeit mit Opfern und Zeugen sein.

  • die Psychosoziale Prozessbegleitung:
    Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besonders intensive Form der Begleitung für besonders schutzbedürftige Verletzte von Straftaten vor, während und nach der Hauptverhandlung. Sie umfasst die qualifizierte Betreuung, Informationsvermittlung und Unterstützung im Strafverfahren mit dem Ziel, ihre individuelle Belastung zu reduzieren, eine Sekundärviktimisierung weitestgehend zu vermeiden und die Aussagetüchtigkeit als Zeuginnen und Zeugen zu fördern.

Voraussetzungen:
Von den Bewerberinnen und Bewerbern (männlich/weiblich/divers) wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik mit dem Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss und der staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiterin bzw. Sozialarbeiter (männlich/weiblich/divers) sowie das besondere Interesse an einer Tätigkeit im Sozialen Dienst der Justiz, ausgeprägte Motivation, Belastbarkeit, Durchsetzungsvermögen, Konfliktfähigkeit und die Bereitschaft zur Weiterbildung erwartet. Darüber hinaus sind Zusatzqualifikationen in der Schuldnerberatung, in Trainingsverfahren wie Anti-Gewalt-Training, Soziales Kompetenztraining sowie Berufserfahrung im Umgang mit suchtkranken Menschen wünschenswert.

Die Einstellung erfolgt als Justizbeschäftigte bzw. Justizbeschäftigter (männlich/weiblich/divers) in der Entgeltgruppe S 15 TV-L. Das Tabellenentgelt für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst ergibt sich ab dem 1. Januar 2020 nach einer besonderen Entgelttabelle, der sogenannten „S-Tabelle“ (Anlage G zum TV-L). Ergänzend sind Sonderregelungen in § 52 TV-L vereinbart worden. Daneben werden die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen gewährt.

Die Probezeit beträgt sechs Monate.

Ihre aussagefähige Bewerbung senden Sie bitte bis zum 15. November 2021 unter Beifügung von Lebenslauf, Zeugniskopien, Beurteilungen und der Zustimmung zur Einsicht in die Personalakte an das

Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
des Landes Sachsen-Anhalt
Referat 305
Domplatz 2-4
39104 Magdeburg.

Für weitere Auskünfte stehen Frau Naujock (Telefon 0391 5676045) und Frau Peter (Telefon 0391 567 6126) zur Verfügung.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber (männlich/weiblich/divers) werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Zur Wahrung Ihrer Interessen teilen Sie bitte bereits im Rahmen Ihrer Bewerbung mit, ob eine Schwerbehinderung oder Verbraucherschutz vorliegt. Ein Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Verbraucherschutz ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Mit Ihrer Bewerbung erteilen Sie Ihre Einwilligung zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zweck der Durchführung dieses Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahrens.

Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz. Auf Wunsch werden diese Informationen in Papierform übersandt.

Es wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungs- und Vorstellungskosten vom Land Sachsen-Anhalt nicht erstattet werden können. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden nur die Bewerbungsunterlagen zurückgesandt, die einen ausreichend frankierten Rückumschlag beinhalten. Andernfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet.