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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Elektronischer Rechtsverkehr startet im Januar

21.12.2017, Magdeburg – 62

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justiz startet mit Beginn des neuen Jahres den flächendeckenden elektronischen Rechtsverkehr. Sachsen-Anhalts Justizministerin Anne-Marie Keding sagte dazu am Montag: ?In einer ersten Stufe nehmen Staatsanwaltschaften und Gerichte ab dem 1. Januar förmliche Schreiben von Verfahrensbeteiligten elektronisch an. In den kommenden Jahren werden weitere Schritte folgen, bis 2026 sämtliche Gerichte und Staatsanwaltschaften mit der elektronischen Akte arbeiten, so wie es dann gesetzlich vorgeschrieben ist.? Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs bedeute für die Justiz eine enorme Umstellung, so Keding weiter. In einigen Verfahren, so etwa beim Mahngericht, habe man bereits gute Erfahrungen mit digitalisierten Abläufen gemacht. ?Der elektronische Rechtsverkehr beschleunigt die Kommunikation, verbessert die Abläufe, indem das Potential der technischen Möglichkeiten genutzt wird und führt so zur Verfahrensbeschleunigung,? so Keding weiter.?Die Eröffnung der elektronischen Kommunikation und die zukünftige Einführung einer elektronischen Verfahrensakte stellt alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz vor eine große Herausforderung. Sämtliche Abläufe innerhalb der Justiz müssen hinterfragt, neu bewertet und gegebenenfalls angepasst werden. Um dabei auch die Bedürfnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berücksichtigen zu können, wollen wir eng mit den Personalvertretungen zusammen arbeiten. So soll im kommenden Jahr mit einer Prozessvereinbarung der Ablauf des gemeinsamen Wirkens festgeschrieben werden.? Sachsen-Anhalt hat bereits beim Mahngericht in Staßfurt ein automatisiertes Verfahren eingeführt, mit dessen Hilfe Mahnbescheide innerhalb von 24 Stunden erlassen werden können. Seit 2005 werden alle Mahnanträge aus Sachsen-Anhalt automatisiert bearbeitet, seit 2007 auch für Sachsen und Thüringen.Nach der aktuellen Gesetzeslage wird die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation in mehreren Schritten auf alle wesentlichen Verfahrensbereiche der Gerichte und Staatsanwaltschaften erweitert:?    Ab 1.1.2018 müssen Gerichte und Staatsanwaltschaften, aber auch die professionelle Verfahrensbeteiligten formbedürftige Schriftstücke in elektronischer Form annehmen können.?    Ab 1.1.2022 sind professionelle Verfahrensbeteiligte verpflichtet, in gerichtlichen Verfahren ausschließlich die elektronischen Übertragungswege zu nutzen.?    Ab 1.1.2026 sind Gerichte und Staatsanwaltschaften verpflichtet, auch die verbindliche Dokumentation des Verfahrensablaufs in Verfahrensakten in elektronischer Form zu führen.Bürger profitieren ebenfalls vom elektronischen Rechtsverkehr. Auch sie können mit der Justiz über die sicheren Übermittlungswege elektronisch kommunizieren. Anders als die professionellen Einreicher dürfen sie aber auch weiterhin ihre Schriftsätze in Papierform einreichen.

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