Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz
Sitzung des Bundesrates - Keding: Klares Signal an ?Raser-Szene?
22.09.2017, Magdeburg – 51
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
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Magdeburg (MJ). Künftig soll die
Veranstaltung von verbotenen Kraftfahrzeugrennen im öffentlichen Verkehrsraum
sowie die Teilnahme an solchen Rennen unter Strafe gestellt werden. Einen heute
im Bundesrat behandelten entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages hat
Sachsen-Anhalts Justizministerin Anne-Marie Keding begrüßt:
?Die
Häufung dieser Fälle führt deutlich vor Augen, dass die lange funktionierende
Sanktionierung solcher ?Raser? durch relativ hohe Bußgelder offenbar ihre
abschreckende Wirkung auf Nachahmungstäter eingebüßt hat.
Hieraus
folgte angesichts der akuten Gefährdungen für die Allgemeinheit ein dringender
Handlungsaufruf an den Gesetzgeber. Es ist erfreulich, dass das auf Initiative
der Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen ? denen für die geleistete Vorarbeit
hier ausdrücklich gedankt wird ? eingeleitete und von den Justizministerinnen
und Justizministern der Länder auf Ihrer Frühjahrskonferenz im Juni 2017
ausdrücklich begrüßte Vorhaben noch in der laufenden 18. Legislaturperiode des
Deutschen Bundestages zur Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfs geführt hat.?
Keding
führt weiter dazu aus: ?Mit dem neu geschaffenen Straftatbestand des § 315d
StGB wird ein klares Signal an die bundesweite ?Raser-Szene? gesendet, dass es
sich bei Kraftprotzereien am Steuer von Fahrzeugen eben nicht um
Kavaliersdelikte, sondern um gefährliche Straftaten handelt, bei denen nicht
zuletzt die Teilnehmer selbst schwerste Schäden erleiden können, was diese doch
allzu gerne ausblenden.?
Hintergrund:
Das
am 29.06.2017 vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz sieht in Artikel 1
eine umfassende Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) hinsichtlich der
Regelungen zur Strafbarkeit illegaler Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr
vor. Dazu wird das StGB um § 315d ?Verbotene Kraftfahrzeugrennen? und § 315f
?Einziehung? erweitert. In diesem Zuge erfolgt eine entsprechende Anpassung des
§ 69 Absatz 2 StGB (Erweiterung des Kataloges der Regelbeispiele). Hierdurch
sollen Veranstalter und Teilnehmer illegaler Kraftfahrzeugrennen künftig
längerfristig oder dauerhaft an Wiederholungstaten gehindert werden. In Artikel
2 bis 4 des Gesetzes werden entsprechende Änderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung,
der Bußgeldkatalog-Verordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
vorgenommen. Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
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