Menu
menu

Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit - Bessere Startbedingungen für Haftentlassene

02.08.2017, Magdeburg – 36

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

Normal

0

 

 

 

 

 

 

 

21

 

 

false

false

false

 

DE

X-NONE

X-NONE

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Burg

(MJ).

Die Startbedingungen für entlassene Strafgefangene auf dem Weg zurück in die

Gesellschaft sollen verbessert werden. Dafür wollen die zuständigen Behörden

enger zusammenarbeiten und schon Monate vor der Haftentlassung die

Strafgefangenen auf die Zeit danach vorbereiten. Im Mittelpunkt steht, den

Haftentlassenen eine berufliche Perspektive zu bieten.Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung

haben am Mittwoch in der Justizvollzugsanstalt Burg Justizministerin Anne-Marie

Keding, die Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration, Petra Grimm-Benne,

der Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen

der Bun-desagentur für Arbeit, Kay Senius, die zugelassenen kommunalen Träger,

der Landesverband für Kriminalprävention und Resozialisierung Sachsen-Anhalt. e.V.

und die Leiter der Justizvollzugsanstalten unterzeichnet.

 

Ziel der Vereinbarung ist es, den Gefangenen konkrete

Beschäftigungsperspektiven anbieten zu können und bestehende

Beschäftigungsverhältnisse durch Nachsorgemaßnahmen zu festigen. Zum Zeitpunkt

der Entlassung sollen die Voraussetzungen für eine reibungslose und geordnete

Integration in die Gesellschaft geschaffen sein. Der Haftentlassene soll

wissen:

 

 

 

- wo es eine Wohnung

für ihn gibt,- wie seine berufliche

Integration aussieht,- welche Sozialleistungen

er in Anspruch nehmen kann,- wer seine

Ansprechpartner sind.

 

Seit 2013 besteht bereits eine entsprechende

Kooperationsvereinbarung mit der Jugendanstalt Raßnitz. Justizministerin Keding

sagte, nach den guten Erfahrungen in Raßnitz sei die Erweiterung der

Zusammenarbeit auf die erwachsenen Strafgefangenen eine logische Konsequenz.

Keding: ?Jede gelungene Resozialisierung bringt der Gesellschaft mehr

Sicherheit und weniger Kriminalität. Je schneller die Wiedereingliederung

gelingt, um so besser sind die Er-folgschancen. Alleine kann der Strafvollzug

das aber nicht leisten, das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.?

 

 

 

Arbeitsministerin Grimm-Benne sagte: ?Ich bin

froh, dass es gelungen ist, diese Kooperationsvereinbarung zu schließen. Wenn

Strafgefangene aus der Haft entlassen werden, müssen sie in der Gesellschaft

neu Fuß fassen. Das Leben von einem Tag auf den anderen wieder in die eigenen

Hände zu nehmen, stellt für sie eine große Herausforderung dar. Der Übergang in

die Freiheit ist gut vorzubereiten. Zum Zeitpunkt der Entlassung sind darum die

Voraussetzungen für eine reibungslose und geordnete Integration in die

Gesellschaft zu schaffen. Dazu gehört, neben der Sicherstellung von Unterkunft

und Sozialleistungen, eine Anlaufstelle zur beruflichen Integration.  Mein

Dank gilt daher den Kooperationspartnern, die über die dafür zielführenden

Möglichkeiten verfügen und sich mit dieser Vereinbarung auf ein abgestimmtes

Zusammenwirken verpflichten.?

 

 

 

Kay

Senius betonte: ?Am Arbeitsmarkt sind qualifizierte Arbeitskräfte gut nachgefragt.

Diese Chance wollen wir nutzen und frühzeitig die Voraussetzung für eine

Beschäftigungsaufnahme oder Qualifizierung anbahnen.?

 

 

 

Die Wiedereingliederung beginnt schon während

der Haftzeit. So werden jetzt erstmalig für Inhaftierte, die nicht

selbstständig die Behörden aufsuchen können, Beratungsleistungen der Agentur

für Arbeit in den Haftanstalten angeboten. Die für den Integrationsprozess

notwendigen Daten werden frühzeitig zwischen den Behörden ausgetauscht. In den

letzten drei Monaten vor der Entlassung beginnt die intensive Vorbereitungshase

auf die Wiedereingliederung. Außerdem werden die Sozialdienste der

Justizvollzugsanstalten durch die Regionaldirektion geschult, dabei geht es um

die Leistungsgewährung, die Vermittlungs- und Beratungsleistungen und die

Verfahrensabläufe.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Justiz und Gleichstellungdes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleDomplatz 2 - 439104 MagdeburgTel:   0391 567-6235Fax:  0391 567-6187Mail:  presse@mj.sachsen-anhalt.deWeb: www.mj.sachsen-anhalt.de

Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Landesregierung