Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz
Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit - Bessere Startbedingungen für Haftentlassene
02.08.2017, Magdeburg – 36
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
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Burg
(MJ).
Die Startbedingungen für entlassene Strafgefangene auf dem Weg zurück in die
Gesellschaft sollen verbessert werden. Dafür wollen die zuständigen Behörden
enger zusammenarbeiten und schon Monate vor der Haftentlassung die
Strafgefangenen auf die Zeit danach vorbereiten. Im Mittelpunkt steht, den
Haftentlassenen eine berufliche Perspektive zu bieten.Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung
haben am Mittwoch in der Justizvollzugsanstalt Burg Justizministerin Anne-Marie
Keding, die Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration, Petra Grimm-Benne,
der Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen
der Bun-desagentur für Arbeit, Kay Senius, die zugelassenen kommunalen Träger,
der Landesverband für Kriminalprävention und Resozialisierung Sachsen-Anhalt. e.V.
und die Leiter der Justizvollzugsanstalten unterzeichnet.
Ziel der Vereinbarung ist es, den Gefangenen konkrete
Beschäftigungsperspektiven anbieten zu können und bestehende
Beschäftigungsverhältnisse durch Nachsorgemaßnahmen zu festigen. Zum Zeitpunkt
der Entlassung sollen die Voraussetzungen für eine reibungslose und geordnete
Integration in die Gesellschaft geschaffen sein. Der Haftentlassene soll
wissen:
- wo es eine Wohnung
für ihn gibt,- wie seine berufliche
Integration aussieht,- welche Sozialleistungen
er in Anspruch nehmen kann,- wer seine
Ansprechpartner sind.
Seit 2013 besteht bereits eine entsprechende
Kooperationsvereinbarung mit der Jugendanstalt Raßnitz. Justizministerin Keding
sagte, nach den guten Erfahrungen in Raßnitz sei die Erweiterung der
Zusammenarbeit auf die erwachsenen Strafgefangenen eine logische Konsequenz.
Keding: ?Jede gelungene Resozialisierung bringt der Gesellschaft mehr
Sicherheit und weniger Kriminalität. Je schneller die Wiedereingliederung
gelingt, um so besser sind die Er-folgschancen. Alleine kann der Strafvollzug
das aber nicht leisten, das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.?
Arbeitsministerin Grimm-Benne sagte: ?Ich bin
froh, dass es gelungen ist, diese Kooperationsvereinbarung zu schließen. Wenn
Strafgefangene aus der Haft entlassen werden, müssen sie in der Gesellschaft
neu Fuß fassen. Das Leben von einem Tag auf den anderen wieder in die eigenen
Hände zu nehmen, stellt für sie eine große Herausforderung dar. Der Übergang in
die Freiheit ist gut vorzubereiten. Zum Zeitpunkt der Entlassung sind darum die
Voraussetzungen für eine reibungslose und geordnete Integration in die
Gesellschaft zu schaffen. Dazu gehört, neben der Sicherstellung von Unterkunft
und Sozialleistungen, eine Anlaufstelle zur beruflichen Integration. Mein
Dank gilt daher den Kooperationspartnern, die über die dafür zielführenden
Möglichkeiten verfügen und sich mit dieser Vereinbarung auf ein abgestimmtes
Zusammenwirken verpflichten.?
Kay
Senius betonte: ?Am Arbeitsmarkt sind qualifizierte Arbeitskräfte gut nachgefragt.
Diese Chance wollen wir nutzen und frühzeitig die Voraussetzung für eine
Beschäftigungsaufnahme oder Qualifizierung anbahnen.?
Die Wiedereingliederung beginnt schon während
der Haftzeit. So werden jetzt erstmalig für Inhaftierte, die nicht
selbstständig die Behörden aufsuchen können, Beratungsleistungen der Agentur
für Arbeit in den Haftanstalten angeboten. Die für den Integrationsprozess
notwendigen Daten werden frühzeitig zwischen den Behörden ausgetauscht. In den
letzten drei Monaten vor der Entlassung beginnt die intensive Vorbereitungshase
auf die Wiedereingliederung. Außerdem werden die Sozialdienste der
Justizvollzugsanstalten durch die Regionaldirektion geschult, dabei geht es um
die Leistungsgewährung, die Vermittlungs- und Beratungsleistungen und die
Verfahrensabläufe.
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