Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz
1,1 Millionen Euro für Förderung des Täter-Opfer-Ausgleichs nach Jugendstrafrecht
09.05.2017, Magdeburg – 18
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
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Magdeburg (MJ). Für den
Täter-Opfer-Ausgleich nach Jugendstrafrecht stehen in Sachsen-Anhalt bis 2022 insgesamt rund 1,1 Millionen Euro
zur Verfügung. Das Ministerium für
Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt fördert damit ab dem 01. Juli 2017 Maßnahmen geeigneter
freier Träger der Straffälligenhilfe.
Interessierte
freie Träger der Straffälligenhilfe können sich mit einer Projektkonzeption
beim Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt -
Referat 406 - , Domplatz 2 ? 4, 39104 Magdeburg bis zum 30. Mai 2017 um eine Förderung bewerben.
Justizministerin
Anne-Marie Keding: ?Gerade im Bereich der Jugendkriminalität spielt die
Auseinandersetzung des Täters mit seiner kriminellen Handlung eine wichtige
Rolle. Die Gegenüberstellung mit dem Opfer zwingt ihn, sich mit den Folgen
seiner Tat auseinanderzusetzen. Der Täter-Opfer-Ausgleich erspart dem Opfer
einen möglichen Rechtsstreit und die Vernehmung als Zeugen.?
Die
Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel und beinhaltet die Finanzierung
von projektbezogenen Personal- und Sachausgaben. Verspätet eingereichte
Projektkonzeptionen können nicht berücksichtigt werden.
Nähere Informationen zum Projektauswahlverfahren, zu den Projektinhalten und zu
den Fördervoraussetzungen stehen auf der Internetseite www.justiz.sachsen-anhalt.de, Rubrik ?Sozialer
Dienst? unter ?Vereinsförderung? oder unter diesem Link.
Impressum:Ministerium für Justiz und Gleichstellungdes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleDomplatz 2 - 439104 MagdeburgTel: 0391 567-6235Fax: 0391 567-6187Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.deWeb: www.mj.sachsen-anhalt.de