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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Elektronische Akte in der Sozialgerichtsbarkeit Sachsen-Anhalts eingeführt

06.07.2026, Magdeburg – 026/2026

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Ein weiterer wichtiger Schritt bei der Digitalisierung der Justiz Sachsen-Anhalts: In der gesamten Sozialgerichtsbarkeit des Landes ist die elektronische Akte in den vergangenen Wochen schrittweise erfolgreich eingeführt worden. Am Landessozialgericht Sachsen-Anhalt mit Sitz in Halle (Saale) sowie an den Sozialgerichten in Halle (Saale), Magdeburg und Dessau-Roßlau arbeiten die Bediensteten der Justiz vollständig elektronisch an den Verfahren. Zum Einsatz kommt dabei eine Fachanwendung des e²-Verbundes, dem neben Sachsen-Anhalt auch Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen und das Saarland angehören.

Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger: „Innerhalb weniger Wochen ist ein weiteres zentrales Digitalisierungsprojekt der Justiz erfolgreich in Betrieb gegangen. Mein besonderer Dank gilt den Bediensteten der Sozialgerichtsbarkeit, die diesen Prozess mit großem Engagement begleitet haben sowie den Kolleginnen und Kollegen der ADV-Stelle des Oberlandesgerichts und meines Hauses, die seit Jahren die Voraussetzungen dafür geschaffen haben. Bei der Digitalisierung unserer Justiz sind wir auf einem guten Weg – auch wenn einzelne Schritte Zeit erfordern. Entscheidend ist, dass wir sorgfältig vorgehen und Rechtssachen nicht stillstehen. Genau das entspricht auch dem Wunsch der Bediensteten, die zukünftig damit arbeiten.“

Dr. Hartwig Kasten, Präsident des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt: „Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Sachsen-Anhalt für das hervorragende Engagement bei der Einführung der elektronischen Akte. Gemeinsam mit den Mitarbeitenden der ADV-Stelle beim Oberlandesgericht Naumburg, dem Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz und der Dataport AöR sind die notwendigen technischen Voraussetzungen in kürzester Zeit geschaffen worden. Nun gilt es, sich mit großem Einsatz in die neuen Arbeitsroutinen einzuarbeiten und die Möglichkeiten der rein elektronischen Aktenbearbeitung auszuschöpfen.“

Nachdem nun neben der Arbeits- und Verwaltungsgerichtsbarkeit auch die Sozialgerichtsbarkeit vollständig mit der elektronischen Akte e²A arbeitet, laufen die Einführungsprozesse in der Justiz des Landes auf Hochtouren.

Die Sozialgerichtsbarkeit in Sachsen-Anhalt ist insbesondere mit öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Versicherten und Behörden, zum Beispiel Berufsgenossenschaften oder Krankenkassen, befasst. Sie besteht aus den Sozialgerichten in Halle (Saale), Dessau-Roßlau und Magdeburg sowie dem Landessozialgericht Sachsen-Anhalt. Diese Gerichte prüfen als unabhängige Kontrollinstanzen die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsentscheidungen, etwa in Verfahren zum Grundsicherungsrecht/Bürgergeld, zur Sozialhilfe oder zum Schwerbehinderten-, Renten- und Krankenversicherungsrecht.

 

Verantwortlich:
Danilo Weiser
Pressesprecher | Referatsleiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
des Landes Sachsen-Anhalt
Domplatz 2 - 4
39104 Magdeburg

Tel.: +49 391 567-6235, -6234
E-Mail: mj.presse(at)sachsen-anhalt.de

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