Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz
Verbraucherschutzministerkonferenz: Mehr Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger in der digitalen Welt
19.06.2026, Magdeburg – 022/2026
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
In der brandenburgischen Landeshauptstadt Potsdam ist am 19. Juni 2026 die zweitägige Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) zu Ende gegangen. Unter dem Vorsitz des Landes Brandenburg haben sich die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen der 16 Länder auf ein umfangreiches Beschlusspaket geeinigt, das insbesondere auf die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher in der Bundesrepublik Deutschland ausgerichtet ist.
Sachsen-Anhalts Verbraucherschutzministerin Franziska Weidinger hatte bei der Konferenz erstmals die Koordination der unionsgeführten Länderministerien übernommen und damit eine führende Rolle bei der länderübergreifenden Zusammenarbeit inne.
„Die Stärkung der Rechte von Verbraucherinnen und Verbraucher ist Kernaufgabe der Verbraucherschutzministerkonferenz. Ich freue mich, dass die Länder in Potsdam gemeinsam ein wichtiges Maßnahmenbündel geschnürt haben, das positive Auswirkungen auf das Leben vieler Menschen haben wird“, sagte Weidinger.
Kampf gegen Fake Shops intensivieren
Im Fokus der Debatten standen betrügerische Online-Händler. Täuschend echte Internet-Shops, die nach einer Bestellung und der Bezahlung keine Ware liefern, sind ein großes Problem im Internet. Die Zahl der entdeckten Fake Shops ist hoch, ebenso die Dunkelziffer, denn die Täter agieren immer professioneller. Die Zahl der Verbraucherinnen und Verbraucher, die durch betrügerische Online-Shops um ihr Geld gebracht wurden, ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Im Kampf gegen Betrüger hat sich der Fakeshop-Finder (www.fakeshop-finder.de) der Verbraucherzentralen, der auch vom Land Sachsen-Anhalt finanziell unterstützt wird, sehr gut bewährt. Die VSMK hat nun klargestellt, dass Prävention zwar schützt, jedoch weitere Maßnahmen zwingend erforderlich sind.
„Jeden Tag verlieren Menschen ihr Geld an Betrüger, die im Netz ihr Unwesen treiben. Wir müssen den Tätern unmissverständlich zeigen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Gerade beim Online-Einkauf brauchen Verbraucherinnen und Verbraucher einen guten Schutz, weil im Internet Betrüger viel schwerer zu entlarven sind als etwa beim Einkauf im Laden in der Innenstadt. Wir brauchen einen nationalen Aktionsplan, koordiniert durch den Bund, um die Maßnahmen aller zuständigen Behörden und Organisationen im Kampf gegen betrügerische Online-Shops zu bündeln. Klar ist, dass schnellere Abschaltmöglichkeiten für Fake Shops im Internet sinnvoll sind, damit Fake Shops innerhalb kürzester Zeit offline genommen werden können und Suchmaschinen solche Treffer nicht mehr anzeigen. Wir brauchen die richtigen Werkzeuge in der digitalen Welt, um den Tätern schnell das Handwerk legen zu können“, sagte Weidinger.
Die VSMK hat sich deshalb auch für eine strengere Identitätsprüfung bei der Registrierung von „.de-Domains” ausgesprochen, um Betrüger schneller identifizieren zu können. Zudem sollen Werbeanzeigen für Fake Shops in Suchmaschinen und sozialen Netzwerken künftig rasch entfernt werden können. Die Bundesnetzagentur könnte nach Ansicht der VSMK hierfür erweiterte Befugnisse erhalten.
Klare Regeln für den Einsatz von KI-Agenten
Künstliche Intelligenz (KI) gehört für immer mehr Menschen im Land zum Alltag. Rasant an Bedeutung gewinnen derzeit KI-Agenten, die eigenständig handeln und zum Beispiel Reisen buchen, Einkäufe tätigen oder Kalendereinträge anlegen. Die VSMK sieht die Chancen, aber auch die Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher und fordert deshalb klare Regelungen.
„KI-Agenten sind hilfreich, sie handeln aber eigenständig, dieses Risiko müssen wir alle kennen. Die Verbraucherschutzministerkonferenz ist sich einig, dass KI-Agenten ausschließlich im Interesse eines Nutzers und keinesfalls im Interesse eines Anbieters handeln dürfen. Zudem muss sichergestellt werden, dass jeder Nutzer selbst bestimmen kann, nach welchen Regeln ein KI-Agent aktiv wird und zu welchem Preis er beispielsweise etwas kaufen darf. Letztendlich muss bei der Nutzung eines KI-Agenten immer der Mensch die finale Entscheidung treffen können“, erklärt Sachsen-Anhalts Verbraucherschutzministerin Weidinger.
Die VSMK hat die Bundesregierung gebeten, sich auf europäischer Ebene für entsprechende Regelungen im Rahmen des geplanten Digital Fairness Act der EU-Kommission einzusetzen. Dabei soll auch der Schutz vor Manipulation durch KI-Systeme und die Einhaltung des Datenschutzes beachtet werden. Zu klären ist ferner, wer haftet, wenn ein KI-Agent durch eigenständiges Handeln einen Fehler macht.
Entwicklung KI-generierter Verbraucherberatung
Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher lassen sich bei Alltagsfragen von KI-Modellen informieren. Für die VSMK ist klar, dass genau das mitunter auch zu erheblichen Problemen führen kann, weil die KI-Modelle insbesondere die (verbraucherschutz)rechtlichen Besonderheiten in Deutschland und der EU in den Trainingsdaten kaum berücksichtigt haben könnten. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten deshalb häufig ungenaue oder sogar falsche Informationen.
Die VSMK hat in Potsdam eine Prüfung durch den Bund vorgeschlagen, ob ein öffentlich initiiertes KI-Beratungstool unter Beteiligung von Sachverständigen und der Verbraucherzentralen entwickelt werden kann. „Die Verbraucherschutzministerinnen und Verbraucherschutzminister sehen Potenzial in einer KI-gestützten Beratung, weil diese rund um die Uhr verfügbar wäre, schnell Antworten liefern und die Beratungsstellen vor Ort entlasten könnte. Allerdings müssen hohe Standards für Qualität, Sicherheit und Zuverlässigkeit garantiert sein. Die persönliche Beratung wird dies aber nicht ersetzen können“, sagte Weidinger.
Mehr Schutz beim Online-Shopping: Widerrufsbutton ab sofort Pflicht
Ein Thema, das zwar nicht auf der Tagesordnung der Verbraucherschutzministerkonferenz in Potsdam stand, am Rande aber dennoch diskutiert wurde, ist die Einführung des Widerrufsbuttons. Am 19. Juni 2026 sind die Regelungen in Kraft getreten, die Online-Anbieter in Deutschland verpflichten, auf ihren Seiten einen gut sichtbaren Widerrufsbutton anzuzeigen. Nutzerinnen und Nutzer sollen damit Käufe und Verträge, die sie im Netz geschlossen haben, neben den bisherigen Widerrufswegen mit nur einem Klick einfach, schnell und ohne aufwendigen Schriftverkehr widerrufen können. Die Einführung des Widerrufsbuttons geht auf eine Vorgabe der EU zurück und wurde von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat umgesetzt.
„Mit der neuen Regelung wird der Widerruf eines Kaufs online endlich so einfach wie der Kaufvorgang selbst. Das ist ein echter Fortschritt für die Verbraucherinnen und Verbraucher und sorgt für mehr Sicherheit und Transparenz im Internet. Die Umsetzung des Widerrufsbuttons zeigt, wie durch gezielte Maßnahmen die Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechte sicher wahrnehmen können“, sagte Ministerin Weidinger.
Hintergrund:
Die Verbraucherschutzministerkonferenz (kurz VSMK) ist die Fachkonferenz der für Verbraucherschutz zuständigen Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren der 16 deutschen Bundesländer. Sie dient dem länderübergreifenden Austausch und der Abstimmung verbraucherpolitischer Positionen und Maßnahmen. Ziel der Konferenz ist es, einheitliche Standards zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher zu fördern, gemeinsame Empfehlungen zu erarbeiten und gegenüber der Bundesregierung sowie auf europäischer Ebene mit einer einheitlichen Stimme zu sprechen. Mehr Infos auf: www.verbraucherschutzministerkonferenz.de
Verantwortlich:
Danilo Weiser
Pressesprecher | Referatsleiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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