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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Justizministerkonferenz tagt in Hamburg – Länder einigen sich auf zentrale Vorhaben zur Stärkung des Rechtsstaats

12.06.2026, Magdeburg – 021/2026

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben ihre Frühjahrskonferenz in Hamburg abgeschlossen. Dabei gab es einen offenen und konstruktiven Austausch zu rechtspolitischen Themen. „Im Mittelpunkt stand das Ziel, praxistaugliche Lösungen für die aktuellen Herausforderungen unseres Rechtsstaats zu erarbeiten“, sagte Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger, nach der Tagung. Hamburg hat in diesem Jahr den Vorsitz der Justizministerkonferenz (JuMiKo) inne.

Einzelheiten zu ausgewählten Beschlüssen der Justizministerkonferenz am 11. und 12. Juni 2026:

Arbeitsteilig begangene Diebstähle konsequenter verfolgen

Die JuMiKo hat sich mit der Frage beschäftigt, ob das Strafgesetzbuch in solchen Diebstahlsfällen verschärft werden sollte, bei denen mehrere Täter bewusst arbeitsteilig vorgehen. Hier geht es insbesondere um Tätergruppen, die in Handelsgeschäften gemeinsam Diebstähle begehen. In der Praxis ist es mitunter schwierig, die strengen Voraussetzungen für einen Bandendiebstahl nachzuweisen, obwohl Täter organisiert und bewusst zusammen handeln. Hier wird eine Regelungslücke im Strafrecht gesehen. Mit einem Beschluss hat die JuMiKo den Bund um eine Prüfung gebeten, ob das geltende Strafgesetzbuch anzupassen und der § 243 des Strafgesetzbuches („Besonders schwerer Fall des Diebstahls“) um ein Regelbeispiel insoweit zu ergänzen ist, das auch Diebstahlstaten erfasst, die von mehreren Tätern bewusst arbeitsteilig begangen werden. In besonders schweren Fällen kann Diebstahl mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bestraft werden. „Wir sehen immer wieder Gruppen, die gezielt vorgehen: Einer lenkt ab, der andere greift zu, ein dritter sichert den Rückzug. Betroffen sind häufig Ladeninhaberinnen und Ladeninhaber. Wer gemeinsam stiehlt, soll künftig härter bestraft werden“, sagte Weidinger.

Persönliche Eignung für das notarielle Amt – Gewähr für die Wahrung der verfassungsmäßigen Ordnung ausdrücklich festschreiben

Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben die Notwendigkeit besprochen, die Bestellungsvoraussetzungen für Notarinnen und Notare um die ausdrückliche Anforderung zu ergänzen, jederzeit die Gewähr für die Wahrung der verfassungsmäßigen Ordnung zu bieten. Dies würde auch dem Selbstverständnis der Notarinnen und Notare entsprechen. Hier soll nun das Kriterium der persönlichen Eignung für das notarielle Amt gesetzlich klarer gefasst und an die bestehenden Regelungen im Beamten- und Richterrecht angeglichen werden. Hintergrund ist die besondere Bedeutung der Notarinnen und Notare als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes in der vorsorgenden Rechtspflege. Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung soll einheitliche Maßstäbe für die Bestellungsentscheidungen der Landesjustizverwaltungen sichern und die dauerhafte Verfassungstreue über den Zeitpunkt der Bestellung hinaus gewährleisten. Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger: „Notarinnen und Notare übernehmen zentrale Aufgaben der vorsorgenden Rechtspflege und sind der verfassungsmäßigen Ordnung in besonderer Weise verpflichtet. Dies ist auch das gelebte Selbstverständnis der Notarinnen und Notare. Es ist daher konsequent, die Anforderung der jederzeitigen Gewähr für die Wahrung der verfassungsmäßigen Ordnung ausdrücklich als Bestellungsvoraussetzung im Gesetz zu verankern und damit klare und einheitliche Maßstäbe zu schaffen. Das stärkt den Rechtsstaat und sichert das Vertrauen in ihn.“

Bundeszentralregister: Künftig digitaler behördlicher Informationsaustausch

Die JuMiKo hat sich mit dem Bundeszentralregister (BZR) beschäftigt, dem zentralen staatlichen Archiv für alle strafrechtlichen Verurteilungen in Deutschland, geführt vom Bundesamt für Justiz (BfJ). Dabei ging es um die Vereinfachung der Arbeit und die Beschleunigung des Austauschs von Informationen zwischen verschiedenen Behörden. Gemäß Bundeszentralregistergesetz (BZRG) werden Behörden über Suchvermerke und Eintragungen informiert, die Einzelpersonen betreffen. Der Austausch im Bundeszentralregister wird gegenwärtig überwiegend in Papierform erledigt. Ziel ist es, den postalischen Versand von Suchvermerken und Mitteilungen nach § 28 Abs. 2 BZRG schnellstmöglich durch einen digitalen Austausch zu ersetzen. Der Bund wurde um Vorschläge zur Novellierung der aktuellen Rechtsgrundlagen gebeten. Justizministerin Weidinger erklärte: „Der postalische Versand von Suchvermerken im Bundeszentralregister ist nicht mehr zeitgemäß und bindet unnötige Ressourcen. Die Justizministerkonferenz setzt sich dafür ein, dass dieser Austausch künftig digital erfolgt. Das entlastet die Behörden und führt zu einer schnelleren und effizienteren Aufgabenerledigung – ein längst überfälliger Schritt zur Modernisierung der Justizverwaltung.“

Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag

Im Rahmen einer Initiative von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hat sich die JuMiKo mit den Erfahrungen mit dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) beschäftigt. Das Gesetz kann für die Betroffenen einen wertvollen Beitrag leisten, um eine rechtliche Anerkennung ihrer geschlechtlichen Identität ohne unnötig stigmatisierende Verwaltungshürden zu erreichen. Zugleich ging es um einen möglichen gesetzgeberischen Nachbesserungsbedarf, damit einem Missbrauch wirksam begegnet und die Akzeptanz des Gesetzes sowie der Schutz der Personen, die das Gesetz seinem Zweck entsprechend in Anspruch nehmen, nachhaltig gesichert werden können. Praktische und rechtliche Unsicherheiten in der Rechtsanwendung sollen damit beseitigt werden. Per Beschluss hat die JuMiKo den Bund gebeten, einen Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen, der einen verhältnismäßigen, rechtssicheren und entstigmatisierenden Prüfmechanismus für Fälle offenkundigen Missbrauchs des SBGG schafft. „Wer die Regelungen des Selbstbestimmungsgesetzes missbraucht, schadet nicht nur dem Vertrauen in den Rechtsstaat, sondern vor allem den Menschen, für die es gedacht ist. Wir brauchen klare, objektiv nachvollziehbare Kriterien, damit die zuständigen Behörden bei offenkundigem Missbrauch rechtssicher handeln können. Ein Gesetz, das seinen eigenen Missbrauch nicht verhindert, verliert an Glaubwürdigkeit. Deshalb muss der Bund hier nachschärfen“, sagte Weidinger. (Ergänzende Informationen zu dieser Thematik wurden in einer gesonderten Pressemitteilung veröffentlicht.)

Beschlüsse der Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder werden im Nachgang hier veröffentlicht: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bjv/jumiko/beschluesse-1126038

Hintergrund:

Die Justizministerkonferenz (JuMiKo) ist ein ständiges Konferenzformat der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Justizressorts der Länder. Der Vorsitz wird im jährlichen Wechsel von den Bundesländern wahrgenommen. Zu den jeweils im Frühjahr und Herbst eines Jahres stattfindenden Tagungen sind stets auch der Bundesminister der Justiz sowie der Sekretär des Rechtsausschusses des Bundesrates eingeladen. Die JuMiKo befasst sich regelmäßig mit den drängenden Fragen und Herausforderungen der Rechtspolitik und den Belangen der Justiz. Mit ihren Beschlüssen setzt die JuMiKo wichtige rechtspolitische Impulse und trägt ganz erheblich zu einer Fortentwicklung des Rechts- und Justizstandortes in Deutschland und Europa bei. Die Tagungen der JuMiKo werden durch verschiedene Fachausschüsse der Landesjustizverwaltungen und durch die Konferenz der Justizstaatssekretärinnen und Justizstaatssekretäre der Länder vorbereitet. Die Beschlüsse der früheren Justizministerkonferenzen seit 2008: https://www.justiz.nrw.de/JM/jumiko/beschluesse/index.php

 

Verantwortlich:
Danilo Weiser
Pressesprecher | Referatsleiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
des Landes Sachsen-Anhalt
Domplatz 2 - 4
39104 Magdeburg

Tel.: +49 391 567-6235, -6234
E-Mail: mj.presse(at)sachsen-anhalt.de

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