Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz
Ausweitung des Projektes „Schülergremium“: Freie Träger können sich im Rahmen einer zweiten Auswahlrunde um eine Förderung bewerben
24.10.2024, Magdeburg – 028/2024
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt beabsichtigt die Ausweitung des erfolgreichen Projekts „Schülergremium“. Aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) stehen in der Förderperiode 2021 bis 2027 im Förderbereich „Sonstige Beihilfen und Unterstützungen (Präventionsprojekte)“ Mittel zur Verfügung, um weitere „Schülergremien“ im Land Sachsen-Anhalt finanziell zu fördern und zu unterstützen. Insgesamt stehen im Rahmen der zweiten Auswahlrunde voraussichtlich insgesamt 130.000 Euro bereit. Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel und beinhaltet die Finanzierung von projektbezogenen Personalausgaben und einer darauf beruhenden Restkostenpauschale in Höhe von 15 Prozent.
Interessierte freie Träger der Straffälligenhilfe können sich für diese zweite Auswahlrunde mit einer Projektkonzeption beim Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt bis zum 8. November 2024 um eine Förderung bewerben. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt in einem Projektauswahlverfahren. Der Zeitpunkt des Beginns der Förderungen wird im Anschluss an das Projektauswahlverfahren festgelegt. Verspätet eingereichte Projektkonzeptionen können nicht berücksichtigt werden.
Weitere Informationen zu den Projektinhalten, den Fördervoraussetzungen sowie zur Einreichung eines Förderantrags: lsaurl.de/Schuelergremium
Hintergrund:
Das erste „Schülergremium“ in Sachsen-Anhalt hatte 2008 im Rahmen eines Modellprojektes im Harz seine Arbeit aufgenommen. In dem auch als „Schülergericht“ oder „Teen-Court“ bezeichneten Gremium reden geschulte Jugendliche an einem neutralen Ort mit gleichaltrigen Beschuldigten über deren Straftat (zum Beispiel Diebstahl, Beleidigung und Körperverletzung) und legen dabei Sanktionen fest, etwa die Teilnahme an einem Arbeitseinsatz, Verkehrsunterricht oder die schriftliche Auseinandersetzung mit dem Geschehenen. Die Arbeit eines Schülergremiums erfolgt immer in Abstimmung mit den Strafverfolgungsbehörden.
Verantwortlich:
Danilo Weiser
Pressesprecher | Referatsleiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
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