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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Bundesrat: Sachsen-Anhalts Justizministerin Schubert mit Initiative für Rechte der Datschenbesitzer erfolgreich

27.09.2001, Magdeburg – 45

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 45/01

 

Magdeburg, den 27. September 2001

 

Bundesrat: Sachsen-Anhalts Justizministerin Schubert mit Initiative für Rechte der Datschenbesitzer erfolgreich

 

Magdeburg/ Berlin. (MJ) Im Streit um die Pachten und Nebenkosten für Erholungs- und Freizeitgrundstücke hat Sachsen-Anhalts Justizministerin Karin Schubert (SPD) im Bundesrat einen Erfolg für die Rechte der Datschenbesitzer erzielt. In seiner 767. Sitzung am heutigen Donnerstag hat das Plenum sich für ein Sonderkündigungsrecht für die Nutzer ausgesprochen. Gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern hatte das Land Sachsen-Anhalt eine entsprechende änderung zum Entwurf des Ersten Gesetzes zur änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes beantragt.

"Durch die Entscheidung des Bundesrates über unseren Antrag sind wir dem Ziel, eine gerechte Lösung für die Datschenbesitzer zu finden, einen wesentlichen Schritt näher gekommen," so die Ministerin erfreut. Ein Sonderkündigungsrecht für die Nutzer von Freizeit- und Erholungsgrundstücken sei erforderlich, weil aufgrund des geplanten Gesetzes eine erhebliche Kostenbelastung sie zukommen könnte. "Damit treten für die Datschenbesitzer erhebliche Veränderungen des Vertragsverhältnisses ein, die so für sie nicht vorhersehbar waren. Dieser Entwicklung muss man Rechnung tragen, sonst gibt es keinen Rechtsfrieden", begründet Ministerin Schubert ihr Engagement. Mit einem Sonderkündigungsrecht erhielten die Datschenbesitzer jedoch die Chance, kurzfristig und ohne finanzielle Verluste das Vertragsverhältnis zu kündigen.

 

 

Zu ihrer Information: Der Entwurfs des Ersten Gesetzes zur änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes (SchuldRAnpG) trägt vor allen Dingen dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 14. Juli 1999 Rechnung. Damals hatte das Gericht u. a. beanstandet, dass weder das Gesetz noch die Nutzungsentgeltverordnung eine Möglichkeit vorsieht, die Nutzer von Erholungs- und Freizeitgrundstücken an den öffentlichen Lasten (Anschlussgebühren für Wasser und Abwasser sowie Straßenbau) zu beteiligen. Dies sei aufgrund der bei Freizeitgrundstücken normalerweise überlangen Nutzungsdauer mit der Eigentumsgarantie unvereinbar, so das BVerfG. Abweichend von der bisherigen Rechtslage sieht darum das neue Gesetz die Möglichkeit vor, Datschenbesitzer an den einmaligen und regelmäßig wiederkehrenden öffentlichen Lasten des Grundstücks zu beteiligen (§ 20 a Abs. 1 und 2 SchuldRAnpG - neu). Künftig sollen Grundstückseigentümer maximal 50 Prozent der Kosten von dem Nutzer erstattet bekommen. Den jeweiligen Betrag kann der Nutzer über zehn Jahre in Raten von jeweils 10 Prozent abzahlen. Diesen Gesetzentwurf, der kein Sonderkündigungsrecht vorsah, hatte die Bundesregierung am 27. Juni 2001 beschlossen und zur Beratung an den Bundesrat weitergeleitet. Damit das Sonderkündigungsrecht in Kraft treten kann, muss nun der Bundestag seine Zustimmung erteilen.

 

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