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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Bundesrat: Sachsen-Anhalts Justizministerin fordert gerechte Lösung für Datschenbesitzer

26.09.2001, Magdeburg – 44

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 44/01

 

Magdeburg, den 26. September 2001

 

 

Bundesrat: Sachsen-Anhalts Justizministerin fordert gerechte Lösung für Datschenbesitzer

 

Magdeburg/ Berlin. (MJ) Im Streit um die Pachten und Nebenkosten für Erholungs- und Freizeitgrundstücke setzt sich Sachsen-Anhalts Justizministerin Karin Schubert (SPD) für eine gerechte Lösung für die Datschenbesitzer ein. Angesichts der Kostenbelastung, die aufgrund des Ersten Gesetzes zur änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes auf die Nutzer zukommen könnte, fordert die Ministerin ein Sonderkündigungsrecht. Einen entsprechenden Antrag wird das Land Sachsen-Anhalt gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern in der 767. Sitzung des Bundesrates am Donnerstag, 27. September 2001, einbringen. "Mit den geplanten gesetzlichen änderungen treten für die Datschenbesitzer erhebliche Veränderungen des Vertragsverhältnisses ein. Diesen muss man Rechnung tragen, sonst gibt es keinen Rechtsfrieden", begründet Ministerin Schubert die Initiative.

 

Hintergrund des Entwurfs des Ersten Gesetzes zur änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes (SchuldRAnpG) ist vor allen Dingen der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 14. Juli 1999. Damals hatte das Gericht u. a. beanstandet, dass weder das Gesetz noch die Nutzungsentgeltverordnung eine Möglichkeit vorsieht, die Nutzer von Erholungs- und Freizeitgrundstücken an den öffentlichen Lasten (Anschlussgebühren für Wasser und Abwasser sowie Straßenbau) zu beteiligen. Dies sei aufgrund der bei Freizeitgrundstücken normalerweise überlangen Nutzungsdauer mit der Eigentumsgarantie unvereinbar, so das BVerfG.

Abweichend von der bisherigen Rechtslage sieht darum das neue Gesetz die Möglichkeit vor, Datschenbesitzer an den einmaligen und regelmäßig wiederkehrenden öffentlichen Lasten des Grundstücks zu beteiligen (§ 20 a Abs. 1 und 2 SchuldRAnpG - neu). Künftig sollen Grundstückseigentümer maximal 50 Prozent der Kosten von dem Nutzer erstattet bekommen. Den jeweiligen Betrag kann der Nutzer über zehn Jahre in Raten von jeweils 10 Prozent abzahlen.

"Tritt das Gesetz so in Kraft, entstehen für die Datschenbesitzer zusätzliche finanzielle Belastungen, die für sie bei Vertragsbeginn so nicht vorhersehbar waren. Im Einzelfall könnte dies sogar dazu führen, dass die Kosten des Grundstückes - auch unter Berücksichtigung der möglichen Ratenzahlung - in keinem Verhältnis zu dem tatsächlichen Nutzungswert der Datsche stehen", erklärt Justizministerin Schubert. Vor diesem Hintergrund müsse man den Nutzern von Erholungs- und Freizeitgrundstücken das Recht einräumen, das Vertragsverhältnis kurzfristig auflösen zu können.

 

 

 

Zu Ihrer Information: Der Entwurf des Ersten Gesetzes zur änderung des SchuldRAnpG ist am 27. Juni 2001 von der Bundesregierung beschlossen worden und wird nun in der 767. Sitzung des Bundesrates im ersten Durchgang behandelt. Da das BVerfG dem Gesetzgeber für die Neuregelung eine Frist bis zum 30. Juni 2001 vorgegeben hat, sieht der Gesetzentwurf eine entsprechende Rückwirkung vor, die von Bundestag und Bundesrat möglichst kurzfristig beschlossen werden soll.

 

 

 

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