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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Besuch in den Justizvollzugsanstalten bald wieder möglich

13.05.2020, Magdeburg – 008/2020

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE Magdeburg (MJ). In Sachsen-Anhalts Justizvollzugsanstalten sind ab dem 25. Mai 2020 wieder Besuche möglich. In einer ersten Stufe dürfen ein Besucher oder eine Besucherin einen Gefangenen besuchen, sie können von einem minderjährigen Kind begleitet werden. Zum erlaubten Personenkreis zählen Ehe- oder Lebenspartner, Lebensgefährte und Angehörige ersten Grades. Zum Schutz vor einer Ansteckung durch Corona-Viren werden Besuch und Gefangener durch eine Plexiglaswand getrennt. Justizministerin Anne-Marie Keding sagte am Mittwoch, es sei nun möglich, die Beschränkungen in Stufen maßvoll zurückzufahren. Keding: ?Unser Ziel war in den ersten Wochen der Epidemie ein größtmöglicher Schutz der JVA vor Covid 19. Das funktionierte nur mit rigorosen Einschnitten beim Besucherverkehr. Das hat funktioniert, wir hatten keinen Fall eines Gefangenen, der an Covid 19 erkrankt war. Nun aber sind wir angesichts der allgemeinen Entwicklung des Infektionsgeschehens in Sachsen-Anhalt soweit, dass wir den Gefangenen wieder Besuch erlauben können. Besuch ist wichtig, Arbeit auch. Daher werden auch die Werkstätten wo es möglich ist Zug um Zug den Betrieb aufnehmen.? Auch Behandlungsmaßnahmen wie Suchtprävention laufen wieder an. Ebenso werden die Möglichkeiten zum Sport treiben im Freien erweitert, die Sporthallen bleiben aber noch geschlossen. Keding sagte, ?wir beobachten sehr aufmerksam die Situation in und außerhalb der Anstalten. Wenn sich die Lage weiter positiv entwickelt, werden wir weitere Lockerungen in Angriff nehmen. Verschärft sich die Lage, müssen wir wieder gegensteuern. Oberste Maxime bleibt: Es gelten Vorsicht und Verantwortung.?

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