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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Gerichte und Staatsanwaltschaften: Rund 3,2 Millionen Mark Bußgelder gehen an gemeinnützige Einrichtungen

12.04.2001, Magdeburg – 21

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 21/01

 

Magdeburg, den 12. April 2001

 

Gerichte und Staatsanwaltschaften: Rund 3,2 Millionen Mark Bußgelder gehen an gemeinnützige Einrichtungen

 

Magdeburg. (MJ) Mit rund 3,2 Millionen Mark hat die Justiz des Landes Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr gemeinnützige und soziale Einrichtungen des Landes unterstützt. Es handelt sich dabei um Zahlungsauflagen, die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren erteilt haben. "Dank dieser Bußgelder können Verbände und Vereine für die Allgemeinheit wichtige Aufgaben wahrnehmen. Dies gilt insbesondere für Einrichtungen, die sich der Kriminalprävention und dem Opferschutz widmen", so Justizministerin Karin Schubert (SPD) anlässlich der vom Ministerium der Justiz veröffentlichten Zahlen.

Ein wesentlicher Gesichtspunkt bei der Erteilung von Zahlungsauflagen zugunsten gemeinnütziger Verbände und Vereine sei die Wiedergutmachung und die Herstellung des Rechtsfriedens. "Indem der Täter das Geld an diese Einrichtungen zahlen muss, wird ihm sein Unrecht deutlicher vor Augen geführt", ist die Ministerin überzeugt. "Denn statt eines anonymen Empfängers erhält eine konkrete Einrichtung sein Geld, um damit beispielsweise Opfern von Straftaten zu helfen. Dadurch wird der Täter mit den Folgen seiner Tat konfrontiert und erhält gleichzeitig die Chance, ein Stück Wiedergutmachung zu leisten."

Insgesamt haben die Gerichte und Staatsanwaltschaften im Land Sachsen-Anhalt im Jahr 2000 Zahlungsauflagen in Höhe rund 5,3 Millionen Mark erteilt. Rund 2,1 Millionen Mark davon mussten Beschuldigte oder Verurteilte an die Staatskasse zahlen.

Nachfolgende gemeinnützige Einrichtungen haben im vergangenen Jahr die höchsten Geldzuweisungen im Rahmen der Verhängung von Bußgeldern durch die Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften des Landes erhalten:

Meistbegünstigste Empfänger der Gerichte

 

 

Deutsche Verkehrswacht, Landesverkehrswacht

Bund gegen Alkohol im Straßenverkehr, Landessektion Sachsen-Anhalt

Lebenshilfe

Verein für Straffälligen- und Bewährungshilfe

Naturschutzbund

Verein zur Förderung krebskranker Kinder

Weißer Ring

Kinderheim Köthen "Arche"

 

 

Meistbegünstigte Empfänger der Staatsanwaltschaften

 

 

Magdeburger Förderkreis krebskranker Kinder

Bund gegen Alkohol im Straßenverkehr, Landessektion Sachsen-Anhalt

Deutsche Verkehrswacht, Landesverkehrswacht Sachsen-Anhalt

Rettungsstiftung Jürgen Pegeler

Malteser Hilfsdienst

Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft, Landesverband Sachsen-Anhalt

Bundesverband Herzkranker Kinder

Verein zur Förderung krebskranker Kinder

 

 

Zu Ihrer Information: Der Begriff Geldbuße wird in verschiedenem Sinne gebraucht: Generell droht die Verhängung einer Geldbuße bei einer Ordnungswidrigkeit . Im Rahmen eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens kann die Zahlung eines Geldbetrages auferlegt werden. Voraussetzung ist, dass diese Maßnahme bei einem Vergehen geeignet ist, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht (§ 153 a StPO). Zu einer förmlichen Verurteilung zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe kommt es dann nicht mehr. So kann z. B. ein Ermittlungsverfahren durch das zuständige Gericht gegen eine Zahlungsverpflichtung eingestellt werden. Voraussetzung ist, dass die Staatsanwaltschaft diese Geldauflage als ausreichende Maßnahme bewertet. Möglich ist die Erteilung einer Zahlungsauflage ferner im Rahmen einer Verurteilung durch das Gericht. Z. B. wenn der Täter zu einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Die Entscheidung darüber, an wen der Geldbetrag zu zahlen ist, treffen Richter und Staatsanwalt in ihrem eigenen Ermessen.

Im Gegensatz zu der Zahlungsauflage, die im allgemeinen Geldbuße genannt wird, stehen Geldstrafen. Sie werden durch ein Urteil oder einen Strafbefehl verhängt und fließen nach den Gesetzlichen Regelungen in die Staatskasse.

 

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