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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Landtag beschließt Änderung des Schiedsstellengesetzes/ Justizministerin Schubert: Streitschlichtung ermöglicht Konfliktschlichtung vor Ort

05.04.2001, Magdeburg – 20

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 20/01

 

Magdeburg, den 5. April 2001

 

Landtag beschließt änderung des Schiedsstellengesetzes/ Justizministerin Schubert: Streitschlichtung ermöglicht Konfliktschlichtung vor Ort

 

Magdeburg. (MJ) Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat heute das Gesetz von Justizministerin Karin Schubert (SPD) zur änderung des Schiedsstellengesetzes verabschiedet. "Damit gehört Sachsen-Anhalt bundesweit zu den ersten fünf Ländern, die die obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung einführen", so die Ministerin erfreut. "Mit dem Gesetz geben wir den Bürgern die Möglichkeit, künftig eine Vielzahl ihrer Streitigkeiten ohne ein Gericht eigenverantwortlich und vor Ort zu lösen. Damit trägt die Schlichtung wesentlich zum Rechtsfrieden bei", ist Karin Schubert überzeugt.

Mit der Verabschiedung des Gesetzes ist ab dem 1. Juli 2001 die Durchführung eines Einigungsversuches vor einer außergerichtlichen Schlichtungsstelle in folgenden Rechtsstreitigkeiten gesetzlich vorgeschrieben:

 

 

Vermögensrechtliche Streitigkeiten mit einem Streitwert bis zu 1500 DM (z. B. Schadensersatzansprüche bis 1500 DM, Streitigkeiten über die Rückgabe einer Mietkaution bis 1500 DM, Kauf einer fehlerhaften Sache zum Preis bis 1500 DM),

nachbarrechtliche Streitigkeiten

(z. B. Störungen vom Nachbargrundstück, Streitigkeiten über die Errichtung eines Zauns oder überhängende Zweige) und

Ehrenschutzklagen ohne presserechtlichen Bezug

(z. B. Beleidigungen und Verleumdungen, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen wurden).

 

 

In den genannten Fällen kann eine Klage künftig nur noch bei Gericht eingereicht werden, wenn das Schlichtungsverfahren nachweislich erfolglos durchgeführt worden ist.

Für die Durchführung des Schlichtungsverfahrens sind in Sachsen-Anhalt die schon bestehenden 288 kommunalen Schiedsstellen mit den ehrenamtlich tätigen Schiedspersonen sowie Notarinnen und Notare, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vorgesehen. Ferner kommen Gütestellen z. B. von der Industrie- und Handelskammer, den Innungen oder der Wirtschafts- und Verbraucherverbände in Betracht. Das Gesetz lässt Schlichtungspersonen und Parteien weitestgehend Freiheit bei der Gestaltung des Verfahrensablaufes. Damit das Schlichtungsverfahren effektiv durchgeführt werden kann, erhalten die Schlichtungspersonen weiter reichende Befugnisse. Dazu gehört z. B., dass sie künftig ein Ordnungsgeld in Höhe bis zu von 150 Mark verhängen können, wenn eine der Parteien nicht zum Termin erscheint.

"Ziel der außergerichtlichen Streitschlichtung ist vor allen Dingen eine Verbesserung der Streitkultur. Denn die Schlichtung ist häufig besser geeignet, den Rechtsfrieden herzustellen und damit ein weiteres Zusammenleben zu ermöglichen, als es ein streitiges gerichtliches Verfahren kann", erklärt Ministerin Schubert. Darüber hinaus werde den Bürgerinnen und Bürgern Sachsen-Anhalts die Möglichkeit gegeben, schneller, unbürokratischer und häufig auch kostengünstiger als im Gerichtsverfahren eine Lösung des Konflikts zu erhalten.

Da die Justiz mit der obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung Neuland betritt, ist das Gesetz zunächst befristet worden. "Eine dauerhafte Entscheidung soll erst getroffen werden, wenn uns ausreichend Erfahrungen vorliegen. Darum wird die Justiz die Erkenntnisse mit dem neuen Verfahrensrecht nach fünf Jahren auswerten", so die Justizministerin.

 

Zu Ihrer Information: Rechtliche Grundlage für das Gesetz zur änderung des Schiedsstellengesetzes ist die bundesgesetzlich geschaffene öffnungsklausel des § 15a EGZPO (Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung). Sie ermöglicht den Ländern seit dem 1. Januar 2000 die außergerichtliche Streitschlichtung zu fördern. In Sachsen-Anhalt wird der Spielraum, den die Bundesgesetzgebung gibt, weitestgehend ausgeschöpft, damit möglichst umfangreich von einem außergerichtlichen Einigungsversuch Gebrauch gemacht werden kann.

 

Rufen Sie mich bei Nachfragen bitte an:

Marion van der Kraats, Telefon: (0391) 567 - 6235

 

 

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