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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden/
Bessere Kriminalitätsbekämpfung: Staatsanwälte zur Fortbildung bei Polizei

02.04.2001, Magdeburg – 19

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 19/01

 

Magdeburg, den 30. März 2001

 

Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden/

Bessere Kriminalitätsbekämpfung: Staatsanwälte zur Fortbildung bei Polizei

Magdeburg. (MJ ) Um die Zusammenarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft weiter zu verbessern, haben erneut vier Staatsanwälte des Landes Sachsen-Anhalt bei der Polizei hospitiert. Vier Wochen lang haben die Juristen aus Dessau, Magdeburg, Naumburg und Stendal hautnah die Arbeit ihrer Kolleginnen und Kollegen verfolgen und Erfahrungen bei der Ermittlungstätigkeit mit ihnen austauschen können. Damit ist die erfolgreiche Fortbildungsmaßnahme des Ministeriums der Justiz und des Ministeriums des Inneren des Landes Sachsen-Anhalt fortgesetzt worden. "Der regelmäßige Kontakt und Austausch beider Behörden trägt dazu bei, die Ermittlungen zu verbessern und zu beschleunigen. Damit leistet die Maßnahme einen wesentlichen Beitrag zur besseren Bekämpfung der Kriminalität", sind Justizministerin Karin Schubert und Innenminister Dr. Manfred Püchel (beide SPD) überzeugt.

Während der insgesamt vierwöchigen Hospitanz waren die Staatsanwälte zunächst bei dem Polizeirevier der Stadt, in der sie arbeiten, zu Gast. Eine Woche lang sind sie mit den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten auf Streife gegangen, haben sie bei Routinekontrollen begleitet und ihre tägliche Arbeit im Revier verfolgt. Im Anschluss folgte ein Aufenthalt bei dem Landeskriminalamt (LKA) Sachsen-Anhalts. Dort haben die Staatsanwälte einen detaillierten Einblick in die vielfältigen Möglichkeiten der Kriminaltechnik und Kriminalwissenschaft wie beispielsweise der DNA-Analyse gewinnen können. Ferner lernten die Staatsanwälte während der Abordnung zum LKA die Arbeit des Zollfahndungsamtes näher kennen.

Ablauf und Organisation der Fortbildungsmöglichkeit sind seit August 1997 in einem gemeinsamen Runderlass der Ministerien der Justiz, des Inneren und der Finanzen geregelt. Durch eine änderung dieses Erlasses hat die Staatsanwaltschaft seit dem 1. September 1999 auch die Möglichkeit, die Hospitation bei dem LKA zur Unterweisung über die Tätigkeit des Zollfahndungsamtes zu nutzen. Dies ist insbesondere für die Ermittlungstätigkeit in Steuerstrafsachen hilfreich.

Das Ministerium der Justiz und der Generalstaatsanwalt halten es für wichtig, regelmäßig einige Staatsanwältinnen und Staatsanwälte für eine begrenzte Zeit von ihren eigentlichen Aufgaben freizustellen und sie zusätzliche Erfahrungen bei der Polizei sammeln zu lassen. Die dort gewonnen Erkenntnisse, aber auch die persönlichen Kontakte zwischen den Ermittlern der beiden Behörden sollen zur wirkungsvolleren Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung beitragen. Darum hat der Austausch zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei bereits vor dem gemeinsamen Runderlass regelmäßig stattgefunden.

Abgerundet wird der Erfahrungsaustausch dadurch, dass seit 1998 auch das Ministerium des Innern Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ermöglicht, bei den Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt eine Hospitation zu absolvieren. Beide Seiten bewerten den Austausch positiv.

 

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