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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Verbesserung des Schutzes für Frauen und Kinder: Sachsen-Anhalts Justizministerin setzt sich im Bundestag für Gewaltschutzgesetz ein

02.04.2001, Magdeburg – 13

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 13/01

 

Magdeburg, den 7. März 2001

 

Verbesserung des Schutzes für Frauen und Kinder: Sachsen-Anhalts Justizministerin setzt sich im Bundestag für Gewaltschutzgesetz ein

Magdeburg/ Berlin. (MJ) Die Justizministerin des Landes Sachsen-Anhalt, Karin Schubert (SPD), fordert morgen im Bundestag in Berlin die Verabschiedung des Gewaltschutzgesetzes. "Die Ausübung von Gewalt insbesondere gegenüber Frauen stellt ein gesellschaftliches Problem dar, das konsequent angegangen werden muss und nicht verschwiegen werden darf", erklärt die Ministerin. "Das vorliegende Gewaltschutzgesetz liefert dabei einen wesentlichen Beitrag, weil es zu einer Verbesserung des Schutzes bei Gewalttaten führt", ist Karin Schubert überzeugt. Der Internationale Frauentag, der sich am morgigen 8. März 2001 zum 90. Mal jährt, erinnere daran, wie wichtig derartige Rechtsgrundlagen zur Verbbesserung der Situation von Frauen seien.

"Erst seit dem Internationalen Jahr der Frau im Jahr 1975 wird die alltägliche Gewalt gegen Frauen in Deutschland nachdrücklich thematisiert. Das Thema Gewalt in der Partnerschaft ist endlich kein Tabuthema mehr", so die Ministerin. Darum könne man heute auf statistisches Zahlenmaterial zurückgreifen.

Demnach wird jede siebte Frau mindestens einmal in ihrem Leben Opfer einer Vergewaltigung oder Nötigung. Rund 45.000 Frauen mit ihren Kindern suchen jährlich in der Bundesrepublik Zuflucht in einem der Frauenhäuser - meist auf der Flucht vor Gewalttätigkeiten. Etwa 80 Prozent der Frauen, die im Rahmen eines Scheidungsverfahrens einen Antrag auf Wohnungszuweisung gestellt haben, haben Gewalt oder lebensbedrohliche Auseinandersetzungen erlebt. In 14 Prozent dieser Fälle richtete sich die Gewalt gleichzeitig gegen die Kinder. In weiteren 20 Prozent mussten die Kinder Gewalt gegen die Mutter miterleben.

"Diese Zahlen sind nur die Spitze des Eisbergs, weil die Dunkelziffer bezüglich familiärer Gewalt nach wie vor mit schätzungsweise 90 Prozent enorm hoch liegt", erklärt Karin Schubert. "Aber schon diese Zahlen belegen, wie wichtig die Verbesserung des Schutzes für Frauen und Kinder ist."

Diese Verbesserung werde durch das Gewaltschutzgesetz erzielt, weil es den betroffenen Frauen die Möglichkeit eröffne, bessere Schutzmaßnahmen für sich und die Kinder zu schaffen. "Bislang müssen die, die Opfer geworden sind, ihr gewohntes und vertrautes Umfeld verlassen", erklärt die Ministerin. "Durch die vorgesehene vereinfachte Wohnungszuweisung ist es jedoch der gewalttätige Partner, der für eine befristete Zeit die Wohnung verlassen muss. Dadurch wird zunächst einmal räumliche Distanz zwischen Täter und Opfer hergestellt", so Karin Schubert. Ferner gewinne die Frau Zeit, um notwendige Schritte einzuleiten, z. B. um Kontakt-, Belästigungs- und Näherungsverbote aussprechen zu lassen. Damit setze der Gesetzentwurf eine Signalwirkung gegen Gewalt in der Familie und könne auch Präventivwirkung entfalten.

"Das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte und von dem Bundesrat überarbeitete Gewaltschutzgesetz ist damit ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des im Dezember 1999 vorgestellten >Bundesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen<", ist die Ministerin überzeugt.

 

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