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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Gewinnabschöpfung/ Erfolg für Staatsanwaltschaft und Polizei: Vermögen im Wert von über 37 Millionen Mark sichergestellt

02.04.2001, Magdeburg – 12

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 12/01

 

Magdeburg, den 25. Februar 2001

 

Gewinnabschöpfung/ Erfolg für Staatsanwaltschaft und Polizei: Vermögen im Wert von über 37 Millionen Mark sichergestellt

Magdeburg. (MJ) Polizei und Justiz des Landes Sachsen-Anhalt haben im vergangenen Jahr über 37 Millionen Mark in Straftaten erworbenen Vermögen sichergestellt. Dieses Ergebnis beweise, dass Polizei und Justiz auf dem richtigen Weg seien und mit der Vermögensgewinnabschöpfung eine wirksame Maßnahme zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität geschaffen hätten, sind sich Justizministerin Karin Schubert und Innenminister Dr. Manfred Püchel (beide SPD) einig. "Denn zu der Bekämpfung des Organisierten Verbrechens gehört auch, dass den Tätern das illegal erworbene Vermögen wieder abgenommen werden kann", erklären die Minister.

Aus diesem Grund sind bei Polizei und Staatsanwaltschaften in der Vergangenheit Spezialeinheiten eingerichtet worden: Kriminalbeamte sowie Staatsanwälte, Rechtspfleger und Buchprüfer wurden speziell ausgebildet, um illegal erworbene Vermögenswerte aufzuspüren, vorläufig zu sichern und den Tätern durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidungen zu entziehen.

Diese "Vermögensermittler" werden jedoch nicht nur im Bereich der Organisierten Kriminalität tätig, sondern auch in allen anderen Kriminalitätsbereichen in die Ermittlungen eingebunden, wenn zu erwarten ist, dass Vermögenswerte abgeschöpft werden können. Dies gilt z. B. auch im Bereich des Rechtsextremismus bei Verfahren gegen Musikverlage, die indizierte bzw. strafrechtlich relevante Produktionen vertreiben.

Die im Jahr 2000 sichergestellten Vermögenswerte dienen auch dazu, Ansprüche des Staates, vor allen Dingen aber auch Ansprüche der Opfer gegenüber den Tätern zu sichern. So konnten im Rahmen dieser so genannten Rückgewinnungshilfe mindestens 15 Millionen Mark für die Geschädigten sichergestellt werden.

Insgesamt sind im vergangenen Jahr gegen 109 Personen Maßnahmen der Vermögensabschöpfung durchgeführt worden. Den Maßnahmen lag regelmäßig eine gerichtliche Entscheidung zur Sicherstellung zu Grunde. In der Mehrzahl der Fälle erfolgten diese im Rahmen von Strafverfahren wegen Rauschgiftdelikten und Vermögensdelikten.

Tatsächlich zurückgeflossen in die Staatskasse sind im Jahr 2000 bereits über 9 Millionen Mark. Bei dieser Summe handelt es sich vorrangig um illegal erworbene Vermögensgewinne, die zunächst durch Polizei und Staatsanwaltschaft sichergestellt und inzwischen durch rechtskräftige Entscheidungen der Gerichte zurückgewonnen worden sind.

 

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