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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Brandanschlag auf Amtsgericht:
Keine Beeinträchtigung des Geschäftsbetriebes nach Feuer in Quedlinburg

02.04.2001, Magdeburg – 7

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 7/01

 

Magdeburg, den 7. Februar 2001

 

Brandanschlag auf Amtsgericht:

Keine Beeinträchtigung des Geschäftsbetriebes nach Feuer in Quedlinburg

Magdeburg/ Quedlinburg. (MJ) Auf das Amtsgericht Quedlinburg (Halberstädter Str. 45) ist in der Nacht zum heutigen Mittwoch ein Brandanschlag verübt worden. Menschen sind dabei nicht zu Schaden gekommen. Da von dem Feuer nur ein Raum im Keller betroffen war, sind nur wenige Akten (rund 120) vernichtet worden. Es handelt sich dabei um einige alte Beratungshilfesachen, abgeschlossene Ordnungswidrigkeits-Verfahren, eine alte Sammlung von Zivilakten bis 1977 sowie alte Verwaltungsunterlagen des Gerichts.

Für die Bürgerinnen und Bürger bleibt das Amtsgericht Quedlinburg trotz des Anschlages geöffnet. Sämtliche Aufgaben werden wie üblich durch die Bediensteten wahrgenommen, dies gilt auch für bereits angesetzte Verhandlungstermine.

Da der Brand- bzw. Wasserschaden nur in dem einen Aktenraum im Keller entstanden ist, ist der Schaden nach bisherigen Kenntnissen gering. Anliegende Bereiche des Kellerraumes sind von dem Feuer nicht betroffen worden. Es kam zu keiner Verrußung.

Die Ermittlungen der Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft dauern noch an.

 

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