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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Kindschaftsrecht/ Justizministerin Schubert und Jugendministerin Kuppe: Interessen der Kinder besser vertreten

02.04.2001, Magdeburg – 6

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 6/01

 

Magdeburg, den 7. Februar 2001

 

Kindschaftsrecht/ Justizministerin Schubert und Jugendministerin Kuppe: Interessen der Kinder besser vertreten

Magdeburg. Justizministerin Karin Schubert und Jugendministerin Dr. Gerlinde Kuppe (beide SPD) setzen sich für eine intensivere Vertretung der Kinder bei gerichtlichen Verfahren ein. "Kinder müssen in Verfahren, in denen es um sie geht, ihre rechtlichen Ansprüche durchsetzen können. Als Minderjährige bedürfen sie vor Gericht einer eigenen rechtlichen Vertretung - dem Anwalt des Kindes", so die Ministerinnen auf einer Fachtagung der Rechtsanwaltskammer und des Landes Sachsen-Anhalt am heutigen Mittwoch in Magdeburg.

"Die Möglichkeit einer solchen Interessenvertretung ist mit dem Kindschaftsrechtsreformgesetz von 1998 geschaffen worden", erklärt Justizministerin Schubert. Aufgabe des "Anwalts des Kindes" sei es, die Ansprüche von Kindern in Familienrechts- und Scheidungsverfahren zu vertreten. Bedauerlicherweise werde jedoch bei gerichtlichen Verfahren noch nicht häufig genug von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

Jugendministerin Kuppe sagte: "Die psychische Belastungssituation für Kinder durch gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Ehepartnern muss so gering wie nur irgend möglich gehalten werden. Das Bestellen von sogenannten Kinder-Anwälten ist dabei ein Weg, der noch viel offensiver genutzt werden sollte." Frau Kuppe betonte: "Das Kind hat ein Recht darauf, dass seine Position gehört wird. In den Fällen, wo Kinder diese Position nicht selbst artikulieren können, brauchen sie einfühlsamen und kompetenten Beistand. Das ist eine Aufgabe von Rechtsanwaltschaft ebenso wie für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Psychologinnen und Psychologen."

Ministerin Schubert betonte: "Unser Ziel muss es sein, eine bessere Kommunikation zwischen allen beteiligten Stellen - beispielsweise den Jugendämtern und Familiengerichten - zu erreichen. Um den Kindern Beistand in gerichtlichen Verfahren zu geben, bedarf es eines ausreichend großen Kreises von Personen, der sich für diese Aufgabe interessiert." Aufgabe der Landesregierung sei es daher auch, eine qualifizierte Aus- und Weiterbildung für Verfahrenspfleger anzubieten sowie einen Erfahrungsaustausch der beteiligten Personen zu ermöglichen. Dazu trage die Fachtagung in Magdeburg bei. "Denn wer als Verfahrenspfleger die Interessen eines Kindes vertreten will und soll, braucht neben juristischen Grundkenntnissen Erfahrungen in Psychologie und Soziologie sowie gute Kontakte zu Jugendbehörden", erklärte die Justizministerin.

 

Zu Ihrer Information: Die Verbesserung der Kinder- und Jugendrechte ist einer der Schwerpunkte der Arbeit der Justizministerin Sachsen-Anhalts. Sie gehörte zu den Initiatoren des Kindschaftsreformgesetzes von Juli 1998 sowie dem nachfolgenden Kinderrechteverbesserungsgesetz, das im September 1999 in den Deutschen Bundestag eingebracht worden ist. Ferner hat sie sich für das Gesetz zur ächtung der Gewalt in der Erziehung eingesetzt, das im September dieses Jahres von Bundesrat und Bundestag verabschiedet worden ist.

Im Dezember 2000 ist der Justizministerin von dem Bundesverband Anwalt des Kindes e. V. (VAK) die Ehrenmitgliedschaft verliehen worden. Der VAK würdigte damit das Engagement von Karin Schubert, das wesentlich dazu beigetragen hat, dass der Anwalt des Kindes als Verfahrenspfleger im Familiengesetz (§ 50 FGG) verankert worden ist.

 

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