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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Jugendkriminalität: Experten sprechen sich gegen schärfere Gesetze aus

02.04.2001, Magdeburg – 4

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 4/01

 

Magdeburg, den 26. Januar 2001

 

Jugendkriminalität: Experten sprechen sich gegen schärfere Gesetze aus

Magdeburg/ Benneckenstein. (MJ) Auf der Fortbildungsveranstaltung des Ministeriums der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt zum Thema "Jugendkriminalität" haben sich die Teilnehmer gegen neue und schärfere Gesetze als Reaktion auf die Jugendkriminalität ausgesprochen. Erforderlich sei vielmehr eine sachliche und gezielte Anwendung der bestehenden Gesetze und Möglichkeiten im Rahmen des Jugendgerichtsgesetzes sowie der Jugendhilfe. Ferner forderten die Teilnehmer der Tagung eine Optimierung der Zusammenarbeit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Jugendarbeit bei Kommunen, Polizei und Justiz und eine entsprechende Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

"Das Ministerium der Justiz wird alle Anstrengungen unternehmen, um im Bereich der Justiz diese Zusammenarbeit weiter zu verbessern", so Sachsen-Anhalts Justizministerin, Karin Schubert (SPD). Ein wesentlicher Schritt hierzu sei bereits durch die einwöchige Tagung, an der über 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugend- und Familiengerichte, der Staatsanwaltschaften und des Sozialen Dienste sowie der Polizei und Jugendämter des Landes teilgenommen haben, geleistet worden.

"Neben dem fachlichen Austausch war es ein Ziel dieser Veranstaltung, persönliche Gespräche aller Beteiligten zu ermöglichen", erklärt die Ministerin. "Denn persönliche Kontakte helfen, bei notwendigen Maßnahmen die richtigen Ansprechpartner zu finden und somit Hand in Hand zu einer vernünftigen Lösung bei straffällig gewordenen oder auffälligen Kindern und Jugendlichen zu kommen", ist Karin Schubert überzeugt.

Im Rahmen der Fortbildungsveranstaltung haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Hochschullehrern aus Potsdam, Mainz, Hannover, Bremen, Halle und Magdeburg sowie mit weiteren Experten aller beteiligten Berufsgruppen unterschiedliche Ansätze zur Verfolgung und Verhinderung von Jugendkriminalität diskutiert. Einer der Schwerpunkte war dabei das Modellprojekt "Haus des Jugendrechts" in Bad Cannstadt bei Stuttgart. In diesem Haus sind sämtliche Institutionen und Behörden untergebracht, die in der Jugendarbeit und bei der Verfolgung von Jugendkriminalität involviert sind. "Durch die örtliche Konzentration der zuständigen Stellen, werden Wege verkürzt und notwendige Maßnahmen können binnen kürzester Zeit ergriffen werden", erklärt Sachsen-Anhalts Justizministerin. "Dies ist ein wesentlicher Beitrag zur Vermeidung von Straftaten im Jugendbereich. Denn nur durch ein zuverlässiges Ineinandergreifen von Jugendämtern, Polizei und Justiz können angemessene Entscheidungen zu Gunsten der betroffenen Kinder und Jugendlichen getroffen werden", betont Karin Schubert.

Dazu gehöre beispielsweise die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in einem geeigneten Heim der Jugendhilfe, um die Betroffenen aus einem kritischen sozialen Umfeld zu lösen und weitere sozialpädagogische Maßnahmen ergreifen zu können.

Die Ministerin stimmt mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Tagung überein, dass die Anordnung von Untersuchungshaft bei Jugendlichen nur in wenigen Ausnahmefällen geboten ist. "Insbesondere bei jugendlichen Straftätern muss es unser Ziel sein, ein Unrechtsbewusstsein zu entwickeln und damit einen Umdenkprozess zu erreichen. Die Unterbringung im Jugendvollzug ist in der Regel innerhalb dieses Erziehungsprozesses nur dann angemessen, wenn alle anderen Maßnahmen versagt haben."

 

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