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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Mediation: Justizministerin Karin Schubert fordert Ausschöpfung der Möglichkeiten zur außergerichtlichen Konfliktlösung

17.11.2000, Magdeburg – 73

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 73/00

 

Magdeburg, den 17. November 2000

 

 

Mediation: Justizministerin Karin Schubert fordert Ausschöpfung der Möglichkeiten zur außergerichtlichen Konfliktlösung

 

Magdeburg/ Münster. (MJ) Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, Regelungen bezüglich des Umgangsrechts mit den Kindern im Rahmen eines Scheidungsverfahrens, Täter-Opfer-Ausgleich, Streitigkeiten unter Nachbarn ¿ in fast allen Bereichen der Justiz gibt es heute umfangreiche Möglichkeiten, Schlichtungen innerhalb und außerhalb eines Gerichtsverfahrens zu erzielen. "Dennoch stößt die außergerichtliche Schlichtung bei der Bevölkerung noch auf viel zu wenig Akzeptanz", so Sachsen-Anhalts Justizministern, Karin Schubert (SPD), anlässlich des Kongresses "Institutionalisierung von Mediation" in Münster. "Unsere Aufgabe ist es darum, die Möglichkeiten und Spielräume einer einvernehmlichen Konfliktlösung in noch größerem Umfang in die bestehenden Gesetze einzubinden, um so die Streitkultur zu verändern."

Verglichen mit der Anzahl gerichtlicher Verfahren sei die Anzahl der Fälle, die Schlichtungspersonen oder Schlichtungsstellen bearbeiteten, äußerst gering. Die Gründe hierfür lägen aber keineswegs nur in den begrenzten Zuständigkeiten oder Befugnissen der Schlichtungsstellen. "Für die Bevölkerung ist es vielmehr ungewohnt, einen Streit eigenverantwortlich und mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung beizulegen", erklärt Ministerin Schubert. "In der Regel setzen die Menschen mehr Vertrauen in eine staatliche Entscheidung. Dieser Umstand wird nach wissenschaftlichen Untersuchungen noch gefördert durch das moderne städtische Leben, das mit einer Anonymisierung der Beziehungen einhergeht", so die Ministerin. "Wer sich nicht kennt, wird im Streitfall viel leichter den direkten Weg zum Anwalt oder zum Gericht wählen, als jemand, den persönliche Kontakte zum Streitpartner verbinden", ist Karin Schubert überzeugt. Die Folge sei eine überbelastung der Gerichte durch vermeidbare Prozesse sowie oft unnötig hohe finanzielle Belastungen der Streitparteien.

Justizministerin Schubert setzt sich darum dafür ein, dass häufiger als bisher eine Güterverhandlung durchgeführt wird, wie sie im Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur Reform der Zivilprozessordnung vorgesehen ist. ähnlich wie im Arbeitsgerichtsprozess, in dem vor der mündlichen Verhandlung eine besondere Güteverhandlung zwingend erforderlich ist, soll auch im Zivilprozess in geeigneten Fällen vor der eigentlichen Verhandlung eine gütliche Einigung vorgesehen werden. "Bei der Güteverhandlung sollen möglichst beide Parteien anwesend sein. Das gibt dem Gericht die Möglichkeit, den Sachverhalt umfassend aufzuklären und ein solides Fundament für einen Vergleichsvorschlag zu schaffen. Der Vorteil für die Beteiligten ist, dass sie vor dem eigentlichen Verfahren ihre Chancen und damit auch die Folgen eines Urteils besser einschätzen können", erklärt die Ministerin.

Für Bagatellverfahren, Nachbarschaftsstreitigkeiten und Ehrenschutzklagen (ohne presserechtlichen Bezug) hat die Justiz bereits die gesetzliche Grundlage zur Förderung des Schlichtungsverfahrens geschaffen. Auf Grundlage der bundesgesetzlich geschaffenen öffnungsklausel des § 15a EGZPO (Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung) ist es den Ländern seit 1. Januar 2000 möglich, die obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung einzuführen. Sie schreibt vor, dass vor Erhebung einer gerichtlichen Klage der Versuch einer außergerichtlichen Schlichtung erfolgt sein muss. Sachsen-Anhalt gehört zu den ersten Bundesländern die von der Möglichkeit Gebrauch machen wollen. Es ist beabsichtigt, die bestehenden Schiedsstellen, Notarinnen und Notare sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte einzubinden. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur änderung des Schiedsstellengesetzes von Justizministerin Karin Schubert ist von der Landesregierung gebilligt worden und wird derzeit in den Ausschüssen des Landtages von Sachsen-Anhalt beraten.

 

Zu Ihrer Information: Der Kongress "Institutionalisierung von Mediation" findet am 17. und 18. November 2000 in der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster statt. Veranstalter ist das "Centrum für Verhandlungen und Mediation" der Universität. Während der Tagung finden verschiedene Workshops zum Thema Mediation statt.

 

Der Begriff "Mediation" wird für ein spezielles Verhandlungsverfahren verwendet. Hierbei versucht ein neutraler Dritter, der über keine eigene Entscheidungskompetenz verfügt, den Streit unter Einbeziehung der beteiligten Personen einverständlich beizulegen. Die Ursprünge der Mediation sind in den USA entwickelt worden. Dort dürfen die Gerichte derartige Mediationsverfahren anordnen.

 

 

Rufen Sie mich bei Nachfragen bitte an:

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