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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Ministerium der Justiz

Mehr Rechtssicherheit nach BVG-Entscheidung - Justizministerin Karin Schubert zufrieden mit "Datschen-Urteil"

17.11.1999, Magdeburg – 063/1999

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Magdeburg. (MJ ) Sachsen-Anhalts Justizministerin Karin Schubert (SPD) äußerte sich zufrieden über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Schuldrechtsanpassungsgesetz, das insbesondere für Datschen-Besitzer von großer Bedeutung ist. "Aufgrund dieser Entscheidung wird es auch für sozial Schwächere möglich bleiben, Erholung auf einem eigenen Freizeitgrundstück zu finden", so die Ministerin. "Sie unterstützt damit auch die Bemühungen des Landes Sachsen-Anhalt für einen besseren Nutzerschutz."

Für Pächter großer Grundstücke, die die finanzielle Belastung nicht tragen können, bedeutet das Urteil, dass der Eigentümer eine Teilfläche kündigen kann. Eine Kündigung ist aber nur dann möglich, wenn dem Nutzer ein angemessener Teil (mit Datsche) verbleibt. Dadurch bleibt er Pächter seines Freizeitgrundstückes, hat aber wesentlich geringere Kosten.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass bis zum 30. Juni 2001 eine Teilkündigung durch gesetzliche änderungen ermöglicht werden soll. "Damit sind die Politiker aufgefordert binnen der gesetzten Frist die gesetzlichen Regelungen zu schaffen", so Karin Schubert. Die Justizministerin wird das Land Sachsen-Anhalt im Rahmen der Beratung im Bundesrat vertreten und wie bisher die berechtigten Interessen der Nutzer wahrnehmen.

Rufen Sie mich bei Nachfragen bitte an: Marion van der Kraats, Telefon: 0391 567-4134

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