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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Justizministerin Schubert: Reform sichert die Leistungsfähigkeit der Gerichte

06.04.2000, Magdeburg – 22

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 22/00

 

Magdeburg, den 6. April 2000

 

Landtag beschließt Neugliederung der Amtsgerichte

 

Justizministerin Schubert: Reform sichert die Leistungsfähigkeit der Gerichte

 

 

Magdeburg. (MJ) Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat heute das Gesetz von Justizministerin Karin Schubert (SPD) zur Neugliederung der Amtsgerichte verabschiedet. "Damit ist der Weg frei für eine moderne und effiziente Justiz, die sich an den Bedürfnissen der rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger orientiert und gleichzeitig die Ressourcen des Landes vernünftig und wirtschaftlich bündelt", so die Ministerin erfreut. "Nun gilt es die Reform möglichst zügig umzusetzen."

Mit der Verabschiedung des Gesetzes werden zum 1. Juni 2000 acht der bislang 35 Amtsgerichte mit benachbarten Standorten zusammengelegt. Im Einzelnen handelte es sich dabei um die Amtsgerichte Genthin, Havelberg, Klötze, Nebra, Querfurt, Staßfurt, Wolmirstedt und Wanzleben.

Zurückgestellt wird die Zusammenlegung der Amtsgerichte Osterburg und Hettstedt mit den Standorten Stendal bzw. Eisleben. über den Fortbestand dieser Gerichtsstandorte soll unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, demografischen und infrastrukturellen Entwicklung bis zum 31. Dezember 2004 erneut entschieden werden.

Ziel der Reform der Amtsgerichtsstruktur in Sachsen-Anhalt ist die Stärkung der Justiz durch die Schaffung leistungsfähiger Eingangsgerichte. Dies ist angesichts der seit Jahren angestiegenen Aufgaben der Amtsgerichte im Zivilrecht, in der Strafrechtspflege und der freiwilligen Gerichtsbarkeit erforderlich. Hinzu kommt, dass im Rahmen der Reformvorhaben der Bundesregierung weitere Aufgaben auf die Amtsgerichte zukommen werden. "Dieser Entwicklung muss frühzeitig Rechnung getragen werden. Alles andere wäre eine Unterlassungssünde", so Justizministerin Schubert. "Die Strukturreform gewährleistet, dass die Amtsgerichte auch bei einer weiteren Zunahme von Aufgaben im Interesse der Bürgerinnen und Bürger leistungsfähig und zukunftsorientiert sind. Damit schaffen wir in Sachsen-Anhalt den Anschluss an die Mehrzahl der Bundesländer, in denen vergleichbare Reformen bereits umgesetzt sind."

Auch aus finanzieller Sicht ist die Neugliederung der Amtsgerichte geboten: "Mit bislang 35 Standorten leistet sich das Land Sachsen-Anhalt die größte Gerichtsdichte in ganz Deutschland. Das lässt sich angesichts der angespannten Haushaltslage auf Dauer nicht verantworten", so die Ministerin. Durch die Reduzierung der Amtsgerichte hingegen werden allein in den ersten zehn Jahren der Reform 7,35 Millionen Mark eingespart ¿ trotz der für die Zusammenlegung notwendigen Investitionen.

"Die Reduzierung der Amtsgerichte bedeutet aber nicht, dass sich der Rechtsstaat aus der Fläche zurückzieht", betont Karin Schubert. Auch mit der neuen Struktur der Amtsgerichte sei gewährleistet, dass die Einwohner Sachsen-Anhalts "ihr" Gericht leicht und in zumutbarer Zeit erreichen.

 

Zu Ihrer Information : Die acht Amtsgerichte, die aufgelöst werden, werden bis zur baulichen Umsetzung der Reform als Zweigstellen der Gerichte weitergeführt, die sie später aufnehmen. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Zuständigkeit der Gerichte ab

1. Juni 2000:

 

 

 

aufzulösendes Gericht:

 

aufnehmendes Gericht:

 

 

Genthin

 

Burg

 

 

Havelberg

 

Stendal

 

 

Klötze

 

je zur Hälfte Gardeleben und

Salzwedel

 

 

Nebra

 

Naumburg

 

 

Querfurt

 

Merseburg

 

 

Staßfurt

 

Aschersleben

 

 

Wolmirstedt

 

Haldensleben

 

 

Wanzleben

 

Oschersleben

 

 

 

 

 

 

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