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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Justizministerium, Rechtsanwaltskammer und Ingenieurkammer von Sachsen-Anhalt gemeinsam gegen schlechte Zahlungsmoral

14.07.2000, Magdeburg – 44

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 44/00

 

Magdeburg, den 14. Juli 2000

 

 

Justizministerium, Rechtsanwaltskammer und Ingenieurkammer von Sachsen-Anhalt gemeinsam gegen schlechte Zahlungsmoral

 

 

Magdeburg. (MJ) Künftig wird es sich nicht mehr lohnen, eine fällige Rechnung von Ingenieuren nicht zu bezahlen, obwohl die Forderung gerechtfertigt und der Kunde zahlungsfähig ist. In enger Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt und auf Anregung des Ministeriums der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt hat die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt eine Liste von Anwälten zusammengestellt, die besonders versiert bei der Beitreibung von Forderungen sind und das Vertrauen der Ingenieurkammer genießen. Diese Liste soll der öffentlichkeit am

 

Mittwoch, dem 19. Juli 2000, 13.00 Uhr,

Magdeburg, Palais am Fürstenwall,

Hegelstr. 42, Raum U 16

 

vorgestellt werden, wozu alle Vertreterinnen und Vertreter der Medien herzlich eingeladen sind.

 

Auch Ingenieure haben zunehmend mit Zahlungsverzögerungen und Forderungsausfällen zu kämpfen. Auch ihnen hilft das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen. Das Gesetz ist am 01. Mai in Kraft getreten. Ministerin Schubert: "Es darf nicht passieren, dass ein ordentlich arbeitender Ingenieur bankrott geht, weil ein Kunde nicht zahlen will. Das Gesetz schafft einen Rahmen für die Hilfe: Mit ihm kommen auch Ingenieure jetzt schneller und leichter zu ihrem Geld. Das reicht aber nicht. Vielmehr gilt es in Zusammenarbeit mit der Anwaltschaft praktische Lösungen auf regionaler Ebene zu finden, um offene Forderungen zügig beizutreiben. Mit dem Projekt "Vertrauensanwälte der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt" ist ein erster Schritt gemacht, um die Potenziale des neuen Gesetzes konsequent zu nutzen."

 

Zu Ihrer Information: Die neuen Regelungen im Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vom 30. März 2000 (BGBl. I S. 330) legen die Zahlungsfristen für fällige Forderungen auf 30 Tage nach Zugang der Rechnung fest. Wird dann nicht gezahlt, kann der Gläubiger dem Schuldner auch ohne eine vorherige Mahnung einen Verzugszins von 5 % über dem Basiszins (derzeit insgesamt 8,42 % p. a.) berechnen, statt bislang nur 4 %. Mit dieser flexiblen Regelung ist nicht nur gewährleistet, dass es unabhängig vom jeweiligen Zinssatz nicht lohnt, die Zahlung hinauszuzögern und am Guthaben auf dem eigenen Konto zu verdienen. Gerade diese Neuregelungen, mit denen die Einstiegsvoraussetzungen in gerichtliche Mahn- und Zivilverfahren erleichtert werden, legen es nahe, das Forderungsmanagement auf spezielle Dienstleister auszulagern, die mit der Problematik gut vertraut sind. Auch dürften

z. B. Rechtsanwälte ihre Auftraggeber wirkungsvoll in einem Bereich (Forderungsmanagement) entlasten, der deren unternehmerische Tätigkeit ansonsten nur behindert und einschränken würde. Selbstverständlich sind Anwälte nicht zum Null-Tarif zu haben, aber die möglicherweise zunächst als finanzielles Opfer angesehene Investition lohnt sich allemal. Denn Vorsorge ist auch hier besser als Nachsorge. Doch kann dies nur ein erster Schritt sein. Viel wird davon abhängen, wie schnell über Mahn- und Zivilverfahren Schuldner dazu gebracht werden können, offenen Forderungen zu begleichen.

 

Vor allem die zeitnahe Ausstellung von Mahnbescheiden - hier denken wir an die automatisierte Bearbeitung von Mahnsachen in einem zentralen Mahngericht - ist weiterer notwendiger Schritt in diese Richtung. Wichtig ist in diesem Zusammenhang freilich, dass es danach zu einer zügigen Vollstreckung kommt, die wir durch die weitere Einstellung von Gerichtsvollziehern und deren ständige Aus- und Fortbildung gewährleisten wollen. Und nicht zuletzt brauchen wir eine ausreichende Anzahl qualifizierter Sachverständiger, die den Gerichten schnell zur Verfügung stehen. Denn die Dauer des Justizkredits, den ein Gerichtsverfahren verschafft, wird bisher meist mehr von der Zeit beeinflusst, die zur Einholung der Gutachten benötigt wird, als von der Zeit, welche die Bearbeitung durch die Gerichte selbst in Anspruch nimmt, zumal die Gerichte auch nur beschränkte Einflussmöglichkeiten auf die Dauer der Erstellung von Sachverständigengutachten haben, insbesondere weil wir nicht über ausreichend Sachverständige verfügen. Aber auch in diesem Punkt bemühen sich Justizministerium, Ingenieurkammer und Rechtsanwaltskammer um praxisnahe und schnelle Lösungen, um die Potenziale des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen konsequent umzusetzen.

 

 

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