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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Offener Vollzug in Stendal: Staatssekretärin Diederich: Beschäftigung außerhalb des Vollzuges ist eine wichtige Voraussetzung für den Neustart

12.09.2000, Magdeburg – 52

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 52/00

 

Magdeburg, den 12. September 2000

 

 

Offener Vollzug in Stendal: Staatssekretärin Diederich: Beschäftigung außerhalb des Vollzuges ist eine wichtige Voraussetzung für den Neustart

 

Magdeburg/ Stendal. (MJ) In der Justizvollzugsanstalt (JVA) Stendal ist eine neue Abteilung des offenen Vollzuges mit 23 Haftplätzen errichtet worden. "Damit ist es uns gelungen, in Stendal die Anzahl der Haftplätze im offenen Vollzug nahezu zu verdoppeln. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass dieser Standort bislang der einzige im Norden Sachsen-Anhalts ist, von besonderer Bedeutung", so die Staatssekretärin des Ministeriums der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt, Mathilde Diederich (SPD) anlässlich der Eröffnung der Abteilung.

"Mit Errichtung der neuen Haftplätze ist die Justiz nicht mehr gezwungen, für den offenen Vollzug geeignete Gefangene in Anstalten zu verlegen, die sich im Süden und damit fernab ihres sozialen Umfeldes befinden", erklärt die Staatssekretärin. "Damit schaffen wir für möglichst viele Gefangene die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Resozialisierung. Denn der Kontakt zum sozialen Umfeld sowie eine Beschäftigung außerhalb der Anstaltsmauern helfen, Perspektiven zu schaffen für die Zeit nach der Entlassung. Dies ist erforderlich, will man die Rückfallgefahr mindern und damit die Gesellschaft vor weiteren Straftaten schützen", ist die Staatssekretärin überzeugt.

Die neue Abteilung des offenen Vollzuges befindet sich in einem Gebäude gegenüber der JVA Stendal. Um den Umbau des Hauses möglichst kostengünstig für das Land zu gestalten, hat sich das Ministerium für ein sogenanntes Investorenmodell entschieden. "Eine derartige Lösung hat sich insbesondere bei den Bauvorhaben als sinnvoll erwiesen, wo die Justiz nicht auf eine landeseigene Liegenschaft zurückgreifen kann, gleichwohl aber eine zügige und kostengünstige Umsetzung erforderlich ist", erklärt Staatssekretärin Diederich. Nach der Entscheidung für das Investorenmodell ist das Gebäude in nur zwölf Monaten nach den Vorstellungen der Justizverwaltung zu einer Abteilung des offenen Vollzuges saniert und umgebaut worden.

 

Die Staatssekretärin betonte anlässlich der Eröffnung der neuen Abteilung der JVA Stendal, dass der offene Vollzug nur unter strengen Auflagen erfolge. "Dies gebietet der Schutz der öffentlichkeit, der immer im Vordergrund steht", so Mathilde Diederich. Für die Unterbringung im offenen Vollzug kämen nur Gefangene in Betracht, die bereits über einen längeren Zeitraum ihre Zuverlässigkeit bewiesen hätten. Nicht geeignet seien Gefangene, die wegen eines Gewaltverbrechens oder eines Sexualdelikts einsäßen, die erheblich suchtgefährdet seien oder die einen Fluchtversuch begangen hätten. "In der Praxis erfüllen landesweit nur 10 bis 20 Prozent der Gefangenen unsere Anforderungen für den offenen Vollzug", erklärt die Staatssekretärin.

Aber auch der offene Vollzug selbst wird unter strengen Kontrollen durchgeführt: Arbeitet der Gefangene außerhalb der Anstalt, finden regelmäßig unangekündigte Kontrollen am Arbeitsplatz statt. Bei der Rückkehr in die Anstalt werden generell Alkoholkontrollen durchgeführt. Jeder Verstoß, z. B. Unpünktlichkeit oder Alkoholkonsum, führt zu einer Rückverlegung in den geschlossenen Vollzug. "Die Quote der Gefangenen, die in den vergangenen Jahren an diesen strengen Auflagen gescheitert sind, liegt in Sachsen-Anhalt lediglich bei 0,01 Prozent", erklärt Mathilde Diederich. "Damit liegt unser Land deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von etwa einem Prozent."

 

 

 

Zu Ihrer Information: Die Justizvollzugsanstalt Stendal verfügt nach Eröffnung der neuen Abteilung des offenen Vollzuges insgesamt über 126 Haftplätze. Derzeit (Stichtag: 11. September 2000) sind in der JVA 101 Gefangene inhaftiert, davon befinden sich 48 in Untersuchungshaft.

Eine Abteilung des offenen Vollzuges gibt es in der JVA Stendal bereits seit 1. Juni 1995, sie verfügt jedoch lediglich über 25 Haftplätze.

In den vergangenen fünf Jahren haben insgesamt 392 Gefangene diese Abteilung durchlaufen. Dabei ist es gelungen, eine Vielzahl der Inhaftierten im Rahmen der Wiedereingliederung in verschiedene Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen zu integrieren. Ferner konnten zahlreiche Außenarbeitseinsätze vermittelt werden. Dies geschah entweder im Rahmen der angemessenen Beschäftigung zur Pflege öffentlicher Anlagen oder in Form von freien Beschäftigungsverhältnisen in Unternehmerbetrieben. In drei Fällen ist es gelungen, eine Festanstellung über den Entlassungszeitpunkt hinaus zu sichern.

 

 

 

 

 

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