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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Keding: Generalstaatanwalt übernimmt Ermittlungsverfahren

07.12.2017, Magdeburg – 60

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

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Magdeburg

(MJ).

Justizministerin Anne-Marie Keding hat heute im Rahmen ihres externen

Weisungsrechts die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg gebeten, das Ermittlungsverfahren

?Oury Jalloh? an sich zu ziehen. Maßgebend für ihre Entscheidung waren folgende

Gründe:

 

1.         Die bislang zuständige Staatsanwaltschaft

Halle hat das Verfahren ?Oury Jalloh? am 12. Oktober 2017 eingestellt. Bis heute liegt noch keine

Begründung der Beschwerdeführerin gegen die Einstellung des Verfahrens durch

die Staatsanwaltschaft Halle vor. Deshalb ist die Staatsanwaltschaft Halle gegenwärtig

gehindert, das Verfahren entweder durch eine Abhilfeentscheidung oder durch

Vorlage an die Generalstaatsanwaltschaft zu fördern.

 

2.         Die tatsächliche und rechtliche

Einschätzung der Umstände, die zum Tod von Oury Jalloh geführt haben,

differiert zwischen der Staatsanwaltschaft Halle und der Staatsanwaltschaft

Dessau-Roßlau. Um diesen Konflikt aufzulösen, hält es Frau Ministerin Keding

für erforderlich, durch die Generalstaatsanwaltschaft eine Entscheidung treffen

zu lassen, die nunmehr maßgeblich bestimmt sein wird durch eine eigenständige

und gegebenenfalls durch weitere Ermittlungen gestützte Bewertung der Geschehnisse

aus dem Jahr 2005 durch die Generalstaatsanwaltschaft selbst.

 

Des

Weiteren weist Frau Ministerin Keding die von der Fraktion DIE LINKEN erhobenen

Vorwürfe der Falschinformation entschieden zurück. Für den Vorwurf der

Vertuschung lassen sich keine Anhaltspunkte finden. Die LINKE behauptet in

ihrer Pressemitteilung vom 7. Dezember 2017 ?Neu ist, dass ein Staatsanwalt

diese These (Anm.: gemeint ist Anzündung durch Dritte) aufgrund aktueller

Erkenntnisse für möglich hält.?

 

 

 

Das

ist falsch. Vielmehr hat Frau Ministerin Keding in einer öffentlichen Sitzung

des Rechtsausschusses in Anwesenheit zahlreicher Vertreter der Medien am 10.

November 2017 durch Generalstaatsanwalt Konrad die Einleitungsverfügung der

Staatsanwaltschaft Dessau vom April 2017 vortragen lassen. In dieser

Einleitungsverfügung hatte der Leitende Oberstaatsanwalt Bittmann diese Hypothese

bereits aufgestellt. Generalstaatsanwalt Konrad hat ausgeführt: ?Deswegen hat

sich die Staatsanwaltschaft Dessau (Ergänzung: im April 2017) entschlossen zu

sagen: Wir bejahen einen Anfangsverdacht, stellen Hypothesen auf und sind jetzt

in der Lage diese Ergebnisse dem Generalbundesanwalt anzudienen, (?).? (Zitat

aus dem vorläufigen Protokoll)

 

 

 

Im

Zeitraum von April 2017 bis zur Einstellung des Verfahrens am 12. Oktober 2017

konnte die Öffentlichkeit nicht über den Ansatz der Dessauer Staatsanwaltschaft

informiert werden, ohne mögliche Ermittlungen zu gefährden.

 

 

 

Keding

sagt, es werde alles unternommen, was rechtsstaatlich möglich und geboten ist,

um die Umstände des Todes von Oury Jalloh aufzuklären.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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