Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz
Gemeinsame Pressemitteilung der Länder: Hessen, Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und des Saarlandes
Justizministerkonferenz fordert Strafbarkeit illegaler Autorennen "Klares Zeichen gegen Irrsinn auf unseren Straßen"
22.06.2017, Magdeburg – 28
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
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Deidesheim: ? Die Justizminister der Länder, Hessens
Justizministerin Eva Kühne-Hörmann, Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried
Bausback, Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow, Sachsen-Anhalts
Justizministerin Anne-Marie Keding, Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin
Katy Hoffmeister sowie Saarlands Justizstaatssekretär Roland Theis begrüßten
heute den Beschluss der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister
zum Thema ?Illegale Autorennen?. Hessen hatte das Thema auf die Tagesordnung
der Justizministerkonferenz setzen lassen.
?Die Justizministerinnen und Justizminister haben heute ein
klares Zeichen gegen diesen Irrsinn auf unseren Straßen gesetzt. Nicht nur die
Teilnehmer und Organisatoren solcher illegalen Rennen werden sich künftig für
ihr Handeln strafrechtlich zu verantworten haben, denn die Beratungen im
Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages haben dazu geführt, dass nunmehr auch
spontane Rennen von Ampel zu Ampel unter bestimmten Voraussetzungen einer
Strafbarkeit unterliegen sollen. Die Justizministerinnen und Justizminister
begrüßen diese Ergänzung ausdrücklich und halten an ihrer Forderung fest, dass
der Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode beschlossen wird?, so Hessens
Justizministerin Eva Kühne-Hörmann.
?Ob Berlin, Köln, Mönchengladbach oder Kassel. Wir wissen,
dass in vielen Städten sogenannte illegale Autorennen veranstaltet werden. Da
ist viel jugendlicher Leichtsinn im Spiel. Es geht aber auch um Geld und
Wetten. Das Risiko, das von solchen Kraftfahrzeugrennen ausgeht, ist dabei
enorm. Immer wieder müssen wir von Toten und Verletzten infolge solcher Rennen
hören. Gerade in den jüngsten Fällen waren es unbeteiligte Fußgänger oder
Fahrradfahrer, die durch das unverantwortliche Verhalten der Täter zu Schaden
gekommen sind. Der Bundesrat hat bereits im letzten Jahr einen Gesetzentwurf
beschlossen, der die Teilnahme und Organisation solcher illegalen
Kraftfahrzeugrennen unter Strafe stellt (BR-Drs. 362/16). Der Deutsche
Bundestag hat diesen wichtigen Gesetzentwurf leider lange unbeachtet gelassen?,
so die Justizministerin.
?Solch schreckliche und skrupellose Vorfälle wie jüngst in
Mönchengladbach unterstreichen nochmal mit aller Deutlichkeit: Mit unserem gemeinsamen
Bundesratsentwurf zur Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen haben
wir den richtigen rechtspolitischen Weg eingeschlagen! Wir müssen hier bei der
Strafbarkeit schon dann ansetzen, wenn sich jemand an solchem Irrsinn
beteiligt. Wir können es einfach nicht zulassen, dass unschuldige Menschen den
egoistischen Adrenalinrausch von Dummköpfen im schlimmsten Fall mit dem Leben
bezahlen?, sagte Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback.
Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow betonte:
?Raserei und illegale Autorennen gefährden die Sicherheit unserer Straßen
erheblich. Es kann nicht angehen, dass es erst Unfälle oder gar Tote und
Verletzte geben muss, um kriminelle Raser zu bestrafen. Der Bundesrat hat dazu
schon im September letzten Jahres einen Gesetzentwurf vorgelegt, der noch immer
nicht beschlossen ist. Es ist nun an der Zeit, dass endlich gehandelt wird und
illegale Autorennen unter Strafe gestellt werden.?
?Illegale Autorennen mit Todesfolgen für Unbeteiligte: Auch
an der Strafhöhe muss klar erkenntlich werden, wie menschenverachtend dieser
Wahnsinn ist. Das hat nichts mehr mit Ordnungswidrigkeiten zu tun?, sagte Sachsen-Anhalts
Justizministerin Anne-Marie Keding.
?Es ist höchste Zeit, dass illegale Rennen im Straßenverkehr
unter Strafe gestellt werden. Auch die verkehrswidrige und rücksichtslose
Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit Einzelner, die so einen
Geschwindigkeitsrausch erreichen, darf nicht länger nur eine Ordnungswidrigkeit
sein. Es gilt, Leben zu bewahren und die Gesundheit all jener Menschen zu
schützen, die folgenschwer in solche grob verkehrswidrigen Handlungen
hineingezogen werden können. Der Gesetzentwurf liegt vor. Wir drängen auf eine
zügige Beratung und Verabschiedung?, so Justizministerin Katy Hoffmeister
aus Mecklenburg-Vorpommern.
Saarlands Justizstaatssekretär Roland Theis fügte
hinzu: ?Illegale Autorennen, bei denen unbeteiligte Dritte schwer verletzt oder
gar getötet werden, haben leider auch im Saarland zugenommen. Bislang sind
diese vom Recht lediglich als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Das entspricht
nicht dem Unrechtsgehalt des tödlichen Leichtsinns dieser Raserei.?
?Ein Ziel der Strafbarkeit für solche illegalen Autorennen
ist auch die abschreckende Wirkung. Illegale Autorennen werden bisher nur als
Ordnungswidrigkeit geahndet. Das bedeutet, dass den teilnehmenden Fahrern ein
Bußgeld von bis zu 400 Euro und ein Monat Führerschein-Entzug drohen. Das ist
angesichts der hohen Gefahren für Leib und Leben unbeteiligter Dritter ein zu geringes
Strafmaß. Der Gesetzentwurf des Bundesrates sieht vor, die Teilnahme und
Organisation solcher Rennen in das Kernstrafrecht aufzunehmen. Das bedeutet zum
Beispiel, dass eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe droht, wenn
ein Mensch zu Tode kommt. Mit dem Gesetzentwurf wird deshalb auch klar gemacht,
dass es sich bei diesen Kraftfahrzeugrennen eben nicht um Kavaliersdelikte,
sondern um handfeste Straftaten handelt?, erläuterte Eva Kühne-Hörmann.
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