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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Gemeinsame Pressemitteilung der Länder: Hessen, Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und des Saarlandes
Justizministerkonferenz fordert Strafbarkeit illegaler Autorennen "Klares Zeichen gegen Irrsinn auf unseren Straßen"

22.06.2017, Magdeburg – 28

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

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Deidesheim: ? Die Justizminister der Länder, Hessens

Justizministerin Eva Kühne-Hörmann, Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried

Bausback, Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow, Sachsen-Anhalts

Justizministerin Anne-Marie Keding, Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin

Katy Hoffmeister sowie Saarlands Justizstaatssekretär Roland Theis begrüßten

heute den Beschluss der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister

zum Thema ?Illegale Autorennen?. Hessen hatte das Thema auf die Tagesordnung

der Justizministerkonferenz setzen lassen.

 

?Die Justizministerinnen und Justizminister haben heute ein

klares Zeichen gegen diesen Irrsinn auf unseren Straßen gesetzt. Nicht nur die

Teilnehmer und Organisatoren solcher illegalen Rennen werden sich künftig für

ihr Handeln strafrechtlich zu verantworten haben, denn die Beratungen im

Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages haben dazu geführt, dass nunmehr auch

spontane Rennen von Ampel zu Ampel unter bestimmten Voraussetzungen einer

Strafbarkeit unterliegen sollen. Die Justizministerinnen und Justizminister

begrüßen diese Ergänzung ausdrücklich und halten an ihrer Forderung fest, dass

der Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode beschlossen wird?, so Hessens

Justizministerin Eva Kühne-Hörmann.

 

 

 

?Ob Berlin, Köln, Mönchengladbach oder Kassel. Wir wissen,

dass in vielen Städten sogenannte illegale Autorennen veranstaltet werden. Da

ist viel jugendlicher Leichtsinn im Spiel. Es geht aber auch um Geld und

Wetten. Das Risiko, das von solchen Kraftfahrzeugrennen ausgeht, ist dabei

enorm. Immer wieder müssen wir von Toten und Verletzten infolge solcher Rennen

hören. Gerade in den jüngsten Fällen waren es unbeteiligte Fußgänger oder

Fahrradfahrer, die durch das unverantwortliche Verhalten der Täter zu Schaden

gekommen sind. Der Bundesrat hat bereits im letzten Jahr einen Gesetzentwurf

beschlossen, der die Teilnahme und Organisation solcher illegalen

Kraftfahrzeugrennen unter Strafe stellt (BR-Drs. 362/16). Der Deutsche

Bundestag hat diesen wichtigen Gesetzentwurf leider lange unbeachtet gelassen?,

so die Justizministerin.

 

?Solch schreckliche und skrupellose Vorfälle wie jüngst in

Mönchengladbach unterstreichen nochmal mit aller Deutlichkeit: Mit unserem gemeinsamen

Bundesratsentwurf zur Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen haben

wir den richtigen rechtspolitischen Weg eingeschlagen! Wir müssen hier bei der

Strafbarkeit schon dann ansetzen, wenn sich jemand an solchem Irrsinn

beteiligt. Wir können es einfach nicht zulassen, dass unschuldige Menschen den

egoistischen Adrenalinrausch von Dummköpfen im schlimmsten Fall mit dem Leben

bezahlen?, sagte Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback.

 

Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow betonte:

?Raserei und illegale Autorennen gefährden die Sicherheit unserer Straßen

erheblich. Es kann nicht angehen, dass es erst Unfälle oder gar Tote und

Verletzte geben muss, um kriminelle Raser zu bestrafen. Der Bundesrat hat dazu

schon im September letzten Jahres einen Gesetzentwurf vorgelegt, der noch immer

nicht beschlossen ist. Es ist nun an der Zeit, dass endlich gehandelt wird und

illegale Autorennen unter Strafe gestellt werden.?

 

?Illegale Autorennen mit Todesfolgen für Unbeteiligte: Auch

an der Strafhöhe muss klar erkenntlich werden, wie menschenverachtend dieser

Wahnsinn ist. Das hat nichts mehr mit Ordnungswidrigkeiten zu tun?, sagte Sachsen-Anhalts

Justizministerin Anne-Marie Keding.

 

?Es ist höchste Zeit, dass illegale Rennen im Straßenverkehr

unter Strafe gestellt werden. Auch die verkehrswidrige und rücksichtslose

Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit Einzelner, die so einen

Geschwindigkeitsrausch erreichen, darf nicht länger nur eine Ordnungswidrigkeit

sein. Es gilt, Leben zu bewahren und die Gesundheit all jener Menschen zu

schützen, die folgenschwer in solche grob verkehrswidrigen Handlungen

hineingezogen werden können. Der Gesetzentwurf liegt vor. Wir drängen auf eine

zügige Beratung und Verabschiedung?, so Justizministerin Katy Hoffmeister

aus Mecklenburg-Vorpommern.

 

Saarlands Justizstaatssekretär Roland Theis fügte

hinzu: ?Illegale Autorennen, bei denen unbeteiligte Dritte schwer verletzt oder

gar getötet werden, haben leider auch im Saarland zugenommen. Bislang sind

diese vom Recht lediglich als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Das entspricht

nicht dem Unrechtsgehalt des tödlichen Leichtsinns dieser Raserei.?

 

?Ein Ziel der Strafbarkeit für solche illegalen Autorennen

ist auch die abschreckende Wirkung. Illegale Autorennen werden bisher nur als

Ordnungswidrigkeit geahndet. Das bedeutet, dass den teilnehmenden Fahrern ein

Bußgeld von bis zu 400 Euro und ein Monat Führerschein-Entzug drohen. Das ist

angesichts der hohen Gefahren für Leib und Leben unbeteiligter Dritter ein zu geringes

Strafmaß. Der Gesetzentwurf des Bundesrates sieht vor, die Teilnahme und

Organisation solcher Rennen in das Kernstrafrecht aufzunehmen. Das bedeutet zum

Beispiel, dass eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe droht, wenn

ein Mensch zu Tode kommt. Mit dem Gesetzentwurf wird deshalb auch klar gemacht,

dass es sich bei diesen Kraftfahrzeugrennen eben nicht um Kavaliersdelikte,

sondern um handfeste Straftaten handelt?, erläuterte Eva Kühne-Hörmann.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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